Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

keit Neu. Das ist etwas, das die nächsten hundert Jahre jedenfalls determiniert, wenn nicht mehr. Wenn wir die Entstehungsgeschichte der Verwaltungsverfahrensgesetze seit 1924 bis heute ungefähr im Auge haben, die damals sogar als eine Art „Provisorium“ gedacht waren, kann man die zeitliche Dimension erkennen.

Ich schließe daran an, was Vorredner, Kollege Wittmann und Gerstl, schon gesagt haben: Wir müssen mit besonderer Nachdrücklichkeit und Achtsamkeit darauf schauen, dass unter dem Grundsatz, dass, wenn es Gericht heißt, auch Gericht drinnen sein muss, die Qualitätsebene der Personen, die jetzt noch Verwaltungs­beamte sind und morgen Verwaltungsrichter sein sollen, sichergestellt werden muss. Da hilft es auch nicht, dass man sich über die Realität hinwegschwindelt. Und – ich sage es unverhohlen – das Personal, das derzeit bei den UVS tätig ist, entspricht im Prinzip nicht dem Qualitätsprofil, das bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorhanden ist. Es sind auch teilweise Personen, die Richter werden wollten, als Richteramts­anwärter nicht aufgenommen worden sind und da eine Nische gefunden haben. Man kann dieses Projekt auch kaputtmachen – was niemand will –, wenn man auf dem Gebiet einäugig ist oder großzügig darüber hinwegschaut.

Wir haben also – Kollege Gerstl hat es erwähnt – durch Fünf-Parteien-Entschließung eine zehnjährige Übergangsfrist festgesetzt, und die muss vom ersten Tag an genutzt werden. Natürlich können wir die jetzt tätigen Leute nicht irgendwie arbeitslos machen, aber die blinde Querverschiebung aus der UVS-Ebene in die Verwaltungsgerichts­ebene, die darf es nicht geben. Wir haben darüber in den Beratungen ausdrücklich gesprochen. Es gibt Assessment-Center, die nicht als Durchwinkstationen verstanden werden dürfen, sondern die Qualitätskriterien der zu übernehmenden Verwaltungs­richter Neu müssen sichergestellt werden.

In diesem Sinn geht – das wurde schon angedeutet – die Arbeitsintensität weiter. Wir werden morgen das Verfahrensrecht beraten. Auch von meiner Seite kann ich sagen, dass die Atmosphäre und die Qualitätsanforderung in den Beratungen mit sehr, sehr positiven Begleitumständen vorhanden ist und akzeptiert wird und dass das Sach­ergebnis weit über allen anderen Intentionen steht – ein Beispiel, wie man sachorien­tiert, ergebnisorientiert arbeiten kann. Wäre es nur in allen Angelegenheiten der Re­publik ähnlich! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.14.53

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Fichtenbauer, da wir schon „Hearing“ in „Anhörung“ umbenennen, könnten wir vielleicht auch „Assessment“ in „Bewertungskommission“ oder so umbenennen; vielleicht bei der nächsten redaktionellen Änderung. So viel zum Insight. (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Gerstl, ich finde es schon spannend, wie Sie sozusagen als Vertreter der Regierungspartei es hier gleichzeitig schaffen, eine Wien-oppositionelle Rede zu halten. Ich kann Sie beruhigen. Mein Kenntnisstand über den Stand der Verhandlun­gen in Wien ist der, dass Wien auf einem verfassungskonformen Weg ist, und mein Vertrauen in die rot-grüne Stadtregierung ist dergestalt, dass sie natürlich auch an einer qualitativ wertvollen und vor allem verfassungskonformen Verwaltungsgerichts­barkeit interessiert ist und das auch so umsetzen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Aber natürlich ist es so, dass wir als Bundesverfassungsgesetzgeber hier einen Rah­men vorgegeben haben und es jetzt darauf angekommen wird, ob nicht nur bei den


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite