Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 110

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Verfassungen, sondern vor allem auch beim Organisations- und Verfahrensrecht in den Ländern ein gemeinsamer Standard eingehalten werden kann. Wir haben in mehreren Entschließungsanträgen – auch was das Organisationsgesetz, das wir heute beschließen, aber auch was das Verfahrensrecht, das wir dann morgen im Verfas­sungsausschuss in Behandlung nehmen, betrifft – unter anderem vorgesehen, dass hier auf Einheitlichkeit hinzuwirken ist. Dazu ist auch ein Bericht vorgesehen, der im Mai 2013 vorliegen soll und worin uns einmal der Stand der Einheitlichkeit zur Kenntnis gebracht wird, sodass man dann auch weiter beraten kann, was denn so die nächsten notwendigen Schritte sein werden.

Apropos Qualität: Ein Schritt ist natürlich die Frage: Gibt es hier ein einheitliches Dienstrecht? Gibt es ausreichend Anreize für Personen, die an den Verwaltungs­gerichten – ob jetzt Bundesverwaltungsgericht oder Landesverwaltungsgericht – ar­beiten wollen, sich auch tatsächlich zu bewerben? Da ist natürlich ein Punkt – den werden wir heute auch bei der Dienstrechts-Novelle zu diskutieren haben –: Wo sind denn die neuen Richter des Bundesverwaltungsgerichtshofes eingestuft?

Wir alle waren einer Meinung, dass es sich hier um Gerichte handeln soll. Das heißt, dass es keinen Unterschied zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwal­tungsgerichtsbarkeit, was die Bewertung betrifft, geben soll. Umso unverständlicher ist es, dass jetzt in dieser Dienstrechts-Novelle die Einstufung der Verwaltungsrichter eine niedrigere ist als jener Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die meinem Verständ­nis nach auf derselben Stufe wären, nämlich der OLG-Richter. Damit produziert man natürlich schon vorweg eine Schieflage, die wir eigentlich nicht wollten. Das wird auch weiter zu diskutieren sein.

Aber es ist viel gelungen in den Verhandlungen rund um dieses Organisationsgesetz. Ich möchte mich auch dem Dank meiner Vorredner an alle, die da mitgewirkt haben, anschließen. Ich möchte vor allem auch die MitarbeiterInnen des Verfassungsdienstes einschließen, auch die MitarbeiterInnen aller Fraktionen und allen voran natürlich meine eigene Mitarbeiterin, Dr. Meyer, die ja, wie Sie alle aus den Verhandlungs­runden wissen, sehr beharrlich und sehr konsequent unsere Punkte vertreten hat. So ist es eben unter anderem gelungen, durchzusetzen, dass die Bestellung der künftigen Präsidenten und Vizepräsidenten – also nicht nur die Erstbestellung, sondern die Bestellung der künftigen – durch eine Kommission stattfinden wird. Das steht jetzt im Gesetz.

Die Frage der Amtssachverständigen, der RechtspflegerInnen, der LaienrichterInnen, um nur einige Punkte zu nennen, haben wir in Entschließungen ganz klar formuliert, und es sollte selbstverständlich sein, dass sich Ministerien an Entschließungen, vor allem an Entschließungen, die von allen Parteien des Nationalrates beschlossen wurden, dann auch tatsächlich gebunden fühlen. Wir mussten in diesen Verhandlun­gen daran erinnern, dass diese Entschließungen existieren, aber es ist jetzt gelungen, dass diese Punkte drinnen sind.

Wir werden das beim Verfahrensrecht weiter diskutieren müssen – da haben wir noch einen weiten Weg vor uns; morgen werden wir dem nicht zustimmen können, das habe ich auch schon gesagt –, und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass vieles in den Materiengesetzen zu behandeln sein wird. Und auch dort wird es eben nicht nur Aufgabe des Verfassungsausschusses, sondern fast aller Ausschüsse sein, sich auch wirklich an unseren gemeinsamen Willen – nämlich aller, die diese Entschließungen mitgetragen haben, und das waren alle – zu halten und dann auch entsprechend eine gute zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit einzurichten.

Wir sind schon einige Schritte vorangekommen, aber wir haben noch weite Wege vor uns, und in diesem Sinn auch ein Appell an alle KollegInnen, die nicht im Verfas-


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