Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 111

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sungsausschuss sind, hier auch tatsächlich mitzuarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.20.01

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das hier in einem Teilbereich zur Ver­handlung steht, ist etwas ganz Wesentliches. Grundsätzlich kann man dazu sagen: Es handelt sich um einen Systemwechsel. Das BZÖ als Erneuerungs- und Reformpartei ist ja gerne dabei, allerdings darf ich jetzt auch etwas kritisch anmerken: Es gibt ja hier Entschließungsanträge, nämlich Fünf-Parteien-Entschließungsanträge – damals waren wir noch fünf und nicht sechs, wie jetzt –, da haben wir einige Forderungen gehabt, die jetzt zumindest noch nicht zur Gänze umgesetzt sind.

Ich darf etwa die Aufsplittung von Dienst- und Organisationsrechten ansprechen. Dieses einheitliche Richterbild, das natürlich auch die besoldungsrechtliche Einstufung beinhaltet, ist jetzt noch nicht so, wie wir uns das vorstellen, um es als optimal bezeichnen zu können; aber ich glaube, wir sind auf einem sehr, sehr guten Weg. Daher werden wir diese Gesetzesinitiative auch voll unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)

14.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.21.15

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! – Jetzt hätte ich fast „Frau Minister“ gesagt. Dieses Bundesgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes bekommt auch unsere Zustimmung. Wir sehen das im Sinne einer Verwaltungsreform. Alles, was da dienlich ist, werden wir auch unterstützen. Wir sind für eine Verwaltungsvereinfachung, und das geht hier in diesem Punkt in die richtige Richtung.

Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen über die Zusammensetzung der Organe, Gang und Führung der Geschäfte, elektronischen Rechtsverkehr, Controlling und Berichtswesen. Im ersten Moment ist mir ein bisschen die Kostensituation mit 4 Mil­lionen € aufgestoßen. Allerdings ist das ein Einmalbetrag, der natürlich zur Erstellung eines derartigen Konvoluts notwendig ist, deswegen ist er unserer Ansicht nach auch gerechtfertigt.

Allerdings sehen wir eines ein bisschen kritisch, und zwar: Natürlich werden mit so einem Amt wieder neue Posten geschaffen – wir haben ja schon gehört von Präsi­denten, Vizepräsidenten und anderen Positionen –, wobei ehemalige einfache Verwal­tungsbeamte jetzt eben in gehobene Positionen befördert werden, die auch finanziell gut dotiert sind. Da wird eine Erhöhung der Lohnkosten vermutlich nicht ganz auszu­schließen sein, was dann wieder ein bisschen mit Wehmut zu sehen ist.

Alles in allem ist es aber, wie gesagt, eine Verwaltungsreform, und wir vom Team Stronach sind für Verwaltungsreformen. Das ist in unserem Sinne, deswegen werden wir auch gerne zustimmen. (Beifall der Abg. Kaufmann-Bruckberger.)

14.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite