Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 112

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14.23.17

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir nach dem einstim­migen Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes zur Errichtung eines Bundesverwal­tungsgerichtes auch beim nächsten großen Schritt, nämlich bei der Beschlussfassung des Organisationsrechtes diese Einhelligkeit haben.

Herr Abgeordneter Fichtenbauer hat von legistischer Exzellenz gesprochen – das hört man natürlich sehr gerne. Ich glaube auch, dass wir heute und dann morgen im Verfassungsausschuss zwei ganz wesentliche, ganz große Schritte zur Realisierung dieses Bundesverwaltungsgerichtes schaffen.

Unser Ziel, nämlich Inkrafttreten und Wirksamwerden mit 1. Jänner 2014, ist ein sehr ambitioniertes. Wir haben uns einstimmig darauf verständigt, daher ist es auch notwendig, dass wir die entsprechenden Einzelschritte zügig voranbringen. Der erste große Schritt war die Bestellung von Präsident und Vizepräsident. Wir haben uns ja einhellig auf eine Vorgangsweise geeinigt, nämlich mit dieser Auswahlkommission. Das ist auch zügig über die Bühne gegangen. Jetzt haben wir einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Der Präsident ist gleichzeitig der jetzige Präsident des Asyl­gerichtshofes; und unser Konzept war, dass wir auf diese bewährte Struktur, die der Asylgerichtshof in seiner Tätigkeit bewiesen hat, aufsetzen.

Im Asylgerichtshof hat Präsident Perl mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet, die all die notwendigen Schritte, die bis zum 1. Jänner 2014 noch gesetzt werden müssen, abarbeiten werden. Dazu gehört die Auflistung und sozusagen das Monitoring der Um­setzung der Materiengesetze – da reden wir über eine Größenordnung von 100 Geset­zen –, die Raumbeschaffung, die Personalakquirierung und all diese Schritte, die notwendig sind, damit das Bundesverwaltungsgericht dann tatsächlich mit Anfang 2014 funktionsfähig, und zwar sofort funktionsfähig, tätig werden kann.

Man muss bedenken, wir reden vom wohl größten Gericht Österreichs, das dann seine Arbeit aufnehmen soll. Wir schätzen, dass etwa 33 000 Fälle pro Jahr zu bearbeiten sein werden, und es werden dort 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein – nämlich einerseits in einer sehr großen Zentrale in Wien und andererseits in drei Außenstellen, die natürlich kleiner sind und analog zu den OLG-Sprengeln eingerichtet werden.

Die Arbeitsgruppen sind also tätig. Ich war zuletzt vor einem Monat dort und habe mit ihnen darüber gesprochen. Die Arbeiten gehen tatsächlich zügig voran, aber es ist, wie schon gesagt wurde, noch sehr viel zu tun.

Heute beschließen Sie das Organisationsrecht. Wir haben uns, wie gesagt, an den bewährten und bestehenden gerichtlichen Strukturen des Asylgerichtshofes angelehnt, weil das funktioniert und weil es sozusagen auch als Best-Practice-Model herange­zogen werden konnte. Es wird im Vergleich zum Asylgerichtshof einige Änderungen geben, nämlich hinsichtlich der Größe der Senatszusammensetzung, nicht Zweier­senate, sondern Einzelrichter oder Dreiersenate, und einiger anderer Dinge, die dort jetzt funktionieren und dann in Zukunft genauso funktionieren sollen.

Was sind die nächsten Schritte? – Das Nächste ist morgen der Verfassungsausschuss mit dem Verfahrensgesetz – ein sehr kompliziertes, sehr umfangreiches Werk, das da jetzt parallel zum Organisationsrecht geschaffen wurde. Dann geht es um die Über­nahme der Mitarbeiter, die sozusagen einen Rechtsanspruch haben, übernommen zu werden, auch entsprechend dem Bundes-Verfassungsgesetz.

Ab Jänner: Ausschreibung der Planstellen; Beschlussfassung des Verfahrensrechtes hoffentlich im Plenum Ende Jänner – das wäre eine sehr wesentliche Voraussetzung


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