Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 113

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dafür, dass wir den Zeitplan einhalten können –; dann Erarbeitung, Begutachtung der Materiengesetze und hoffentlich dann auch die rechtzeitige Beschlussfassung hier im Hause.

Danach folgen die Aufnahme des nichtrichterlichen Personals, die Budgeterstellung für die nächsten Bundesfinanzrahmen und dann – schätzungsweise im Oktober oder November – der Bezug des neuen Hauses. Wir haben ein neues Objekt gesucht. Der Asylgerichtshof ist heute schon auf zwei Stellen aufgespalten. Wir wollen natürlich, dass es ein einheitliches Gebäude gibt, damit alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem Gebäude sind. Der letzte Schritt ist dann die Aufnahme der operativen Tätigkeit mit 1. Jänner 2014.

Ich möchte diese Gelegenheit jetzt auch dazu nutzen, allen, die sehr, sehr viel Zeit, viel Know-how, viel Hirnschmalz hineingesteckt haben, damit wir so weit sind, wie wir jetzt sind, ganz herzlich zu danken. Dazu gehört auch die wirklich hervorragende, konstruk­tive Zusammenarbeit mit den Verfassungssprechern, den Mitarbeitern und Mitarbeite­rinnen der Klubs. Natürlich möchte ich auch dem Verfassungsdienst danken, der die ganze legistische Arbeit macht, aber natürlich auch die Gespräche mit den Ländern, mit den Verfassungssprechern, mit den Experten, mit dem Verwaltungsgerichts­hofprä­sidenten und so weiter führt, an der Spitze Sektionschef Dr. Hesse.

Ich möchte auch Herrn Dr. Klingenbrunner und Herrn Dr. Segalla aus dem Büro des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers ganz herzlich danken, und nicht zuletzt dem Herrn Präsidenten des Asylgerichtshofes und kommenden Präsidenten des Bundes­verwaltungsgerichtes Herrn Dr. Perl und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.29.44

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörerin­nen und Zuhörer! Es wird immer wieder davon gesprochen, dass wir Reformen brauchen und welchen Reformstau wir nicht in Österreich hätten. Hier haben wir ein Beispiel für eine wirklich große Verwaltungsreform, die, Herr Kollege Hagen, nicht immer kostengünstig ist; insbesondere dann nicht, wenn der Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger ausgebaut wird.

Man muss dazu sagen: Mit dem Bundesverwaltungsgericht wird der Rechtsschutz für den einzelnen Bürger, für die einzelne Bürgerin ausgebaut. Der Rechtsschutz wird auf eine andere Stufe gehoben, auf einen europäischen Standard. Meine Vorredner und meine Vorrednerin haben es schon kurz angesprochen, und auch ich möchte mich namens meiner Fraktion dem Dank anschließen, insbesondere möchte ich den Oppo­sitionsparteien für die konstruktive Zusammenarbeit und auch für den offenen Diskurs danken.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform wird in zwei Teile geteilt. Heute beschließen wir den organisatorischen Teil. Es sind in diesem Zusammenhang sehr, sehr viele Mate­riengesetze zu regeln, aber auch andere Dinge wie die Ausschreibung von Richter- und Richterinnstellen oder die Assessment-Center. In diesem Zusammenhang darf man auch nicht vergessen, dass es erstmals an einem Gericht eine solch breite Palette von Rechtsmaterien gibt, sei es das Vergaberecht oder das UVP-Verfahren.

Ganz allgemein gesprochen, muss es unser Ziel sein, dass wir von einem einheitlichen RichterInnenbild sprechen, dass es in Hinkunft die Möglichkeit gibt, zwischen den


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