Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 106

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1997 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

14.00.2212. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2008 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Organisation des Bundes-verwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz) erlassen wird (2057 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung erteile ich dem Berichterstatter, Herrn Abgeordnetem Singer, das Wort.

 


14.00.49

Berichterstatter Johann Singer: Danke, Herr Präsident! Zur angesprochenen Regierungsvorlage darf ich folgende Druckfehlerberichtigung vorbringen:

Erstens: Im § 2 Abs. 3 ist die Wortfolge „einem Hearing“ durch die Wortfolge „einer Anhörung“ zu ersetzen.

Zweitens: Im § 12 Abs. 5 Z 1 ist vor dem Wort „Laienrichters“ das Wort „fachkundigen“ zu ergänzen. – Danke.

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.01.53

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass dies ein weiterer Schritt in der Umsetzung unserer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, und ich glaube, dass die Vorgangsweise, die wir hier gewählt haben, zunächst einmal die Grund­satzgesetzgebung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Verfas­sungs­ebene herzustellen und dann sukzessive die nachfolgenden Gesetze ent­sprechend des Zeitplanes, den wir uns im Verfassungsausschuss gegeben haben, abzuarbeiten, eine vernünftige und durchaus angebrachte Vorgangsweise ist.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch bei allen, die sich in diesen Prozess wirklich sehr aktiv einbringen, bedanken, weil wir ein sehr konstruktives und äußerst sachliches Klima bei der Umsetzung dieser doch sehr umfangreichen Materie haben.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit aber auch bei allen Mitarbeitern, die hier wirklich eine tragende Rolle spielen, bedanken, insbesondere natürlich bei meinem Mitarbeiter, Dr. Pointner, der mich besonders unterstützt. Alle leisten hervorragende Arbeit, alle Klubs haben hier wirklich absolute Fachleute am Werken, die sehr lösungs­orientiert zusammenarbeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Musiol.)

Wir machen jetzt den nächsten Schritt, nämlich das Organisationsrecht des Bun­desverwaltungsgerichtes, und setzen dabei auf eine Organisationsstruktur auf, die es schon gibt, nämlich auf die Organisationsstruktur des Asylrechtes. Wir bieten nur die Möglichkeit, das etwas zu erweitern. Wir übernehmen jenes Kammersystem, das sich


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