Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 116

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(9) Im Übrigen sind die §§ 89a bis 89g des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, sinngemäß anzuwenden.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungs­punkt ist Herr Abgeordneter Mag. Hammer zu Wort gemeldet.

Ich mache darauf aufmerksam, dass wir die Abstimmung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben müssen, weil dieser Antrag ja verteilt werden muss und wir ihn erst kurzfristig erhalten haben.

Herr Kollege Hammer, bitte beginnen Sie mit Ihren Ausführungen.

 


14.33.56

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz beschließen wir heute einen weiteren wichtigen Schritt unserer großen Verwaltungsreform, des Bundesverwaltungsgerichtes. Wenn man sich die einzelnen Schritte anschaut – der Herr Staatssekretär hat sie auch noch einmal verdeutlicht –, sieht man, wie groß dieses Reformpaket ist und wie ambitioniert es ist hinsichtlich der Umsetzung bis zum Jahr 2014, wobei der Fortschritt sehr, sehr gut ist und das durch gemeinsame Arbeit zügig vorangeht.

Wir haben heute die organisationsrechtlichen Belange zu beschließen und morgen im Verfassungsausschuss schon einen weiteren wichtigen Schritt im Zusammenhang mit dem Verfahrensrechtlichen. Ich begrüße ausdrücklich die Organisation des Bundes­verwaltungsgerichtes mit dem Sitz in Wien, aber auch den Regionalstellen in Linz, Innsbruck und Graz. Ich glaube, es ist wichtig, dass das auch regional organisiert ist.

Das Bundesverwaltungsgericht wird sicherlich schnellere und bessere Entscheidungen bringen und die Rechtsstaatlichkeit stärken. Wir alle hier sind uns darin einig, dass das an der Qualität des entsprechenden Personals liegen wird. Ich glaube, wir legen gesetzlich die Grundlagen dafür, dass wir hochqualitatives Personal haben. Es liegt jetzt an uns, in der Auswahl und in der Bestellung auf diese Qualität zu achten.

Ich möchte an dieser Stelle noch einen Punkt anführen und auf die Ausführungen von Frau Kollegin Musiol Bezug nehmen. Was Wien beziehungsweise die Zusammen­setzung des Geschäftsverteilungssenates betrifft, ist es so, dass das, was in der Landesregierung in Wien vor einigen Tagen beschlossen worden ist, nicht dem ent­spricht, was wir hier unter Rechtsstaatlichkeit verstehen. Und wenn ich „wir“ sage, dann ist eine Fünf-Parteien-Entschließung zu diesem Thema gemeint. Das sollte man sich bei den Beratungen im Landtag noch einmal genau anschauen.

Zusammengefasst: Die Reform ist gut auf Schiene. Es wird auch in den Ländern bei den UVS viel Vorbereitungsarbeit geleistet, und wir können zuversichtlich sein, mit 2014 hier eine hochqualitative neue Einrichtung zu haben. Wir sind gut auf Schiene. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Ich gebe bekannt, dass die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nach TOP 18 vorgenommen wird.

 


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