Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 117

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14.36.2213. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2130/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz und das Bundes­gesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des National­sozialismus geändert werden (2063 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.37.01

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Novelle wird der Allgemeine Entschä­digungsfonds mit Antragskomitee und Schiedsinstanz zügig und sparsam beendet. Es sind natürlich intensive Gespräche mit dem Bundeskanzleramt, dem Finanzminis­terium, dem Außenministerium, dem Nationalrat und dem Fonds vorausgegangen. Mit dem Betriebsrat des Nationalfonds wurde ein Personalplan zum Abbau der Mitarbeiter erarbeitet.

Es liegt uns daher ein ausgewogener, auf breitem Konsens basierender Initiativantrag vor, der die finalen Schritte des Allgemeinen Entschädigungsfonds sowie den sukzes­siven Personalabbau inkludiert.

Aufgabe des Fonds ist die Gewährung von Leistungen an Personen, die Verluste oder Schäden als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet des heutigen Österreichs in der Zeit des Nationalsozialismus erlitten haben. Zu diesem Zweck wurde der Fonds mit 210 Millionen US-Dollar ausgestattet.

Es sind 20 702 Anträge auf Entschädigung beim Antragskomitee eingelangt. Davon werden zirka 1 990 Anträge noch bearbeitet. Bei mehr als 1 000 Anträgen geht es darum, ErbInnen von AntragstellerInnen zu finden, nämlich weltweit, da diese Men­schen in über 60 Ländern leben. 40 Millionen Dollar stehen zur Verteilung beziehungs­weise zur Auszahlung noch zur Verfügung.

Die Schiedsinstanz, die für Naturalrestitutionen zuständig ist, hat von insgesamt 2 251 ein­gegangenen Anträgen noch 750 in Bearbeitung.

Mit der vorliegenden Novelle soll die Arbeit des Allgemeinen Entschädigungsfonds mit 31. Dezember 2018 beendet werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen das Antragskomitee und auch die Schiedsinstanz dem Hauptausschuss jeweils einen Schlussbericht vorlegen, das Antragskomitee bis 1. September 2015 und die Schieds­instanz bis 1. September 2018. Mit der Kenntnisnahme durch den Hauptausschuss gelten dann die beiden Komitees als aufgelöst.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Novelle ist die Verkürzung der Verjährungsfrist von 30 auf fünf Jahre. Für bereits entstandene Forderungen beginnt die Verjährungs­frist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung. Somit ist insgesamt gewährleistet, dass möglichst früh allfällige Restmittel für Programme zugunsten der Opfer des National­sozialismus zur Verfügung stehen.

Ich freue mich, dass dieser Initiativantrag im Verfassungsausschuss die Unterstützung aller Fraktionen bekommen hat, und bin überzeugt davon, dass mit dieser Novelle sowohl die Arbeit des Allgemeinen Entschädigungsfonds zu einem geordneten Ende gebracht wird als auch verbleibende Mittel zeitgerecht für Programme verwendet


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