Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 119

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der diversen Fonds, insbesondere natürlich des Entschädigungsfonds, war ja eigentlich eine Folge dieses Umdenkens, das auch in unserem Land stattgefunden hat und das in Österreich überfällig war.

Österreich hat besondere Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialis­mus, und es hat wahrlich lange genug gedauert, bis unser Land diese Verantwortung auch wahrgenommen hat. Es hat nicht zuletzt auch nicht unbeträchtlichen Druckes aus dem In- und Ausland bedurft (Zwischenruf des Abg. Rädler), damit wir diese Verantwortung wahrnehmen und, glaube ich, in den letzten Jahren sehr sorgsam mit den Opfern des Nationalsozialismus umgegangen sind.

Aus unserer Sicht ist es nun an der Zeit, dass wir hier diesen Entschädigungsfonds endabwickeln, wie das so schön heißt im Juristenjargon. Es ist allerdings  und da darf die Opposition auch ein paar kritische Bemerkungen anbringen  die Frage, ob bestimmte Dinge nicht ein bisschen schneller gehen könnten. Ich denke dabei insbesondere an die Schlussberichte.

Aus unserer Sicht ist auch problematisch, dass wir mit Verjährung zu tun haben, und die Erfahrungen mit anderen Fonds ja keine sehr guten waren, was Verjäh­rungs­regelungen anlangt. Insbesondere die Schlussberichte zur Schiedsinstanz und zum Antragskomitee könnten aus unserer Sicht – da haben wir Fristen bis 2018, 2015 – durchaus schneller erfolgen.

Ich darf aber zentrale Forderungen anbringen, auf die wir in den kommenden Jahren sehr, sehr genau schauen werden. Ich glaube, bei Geldern, die für Opfer vorgesehen waren, müssen wir auch in Zukunft dafür sorgen, dass diese auch Opfern zugutekom­men. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist und muss nicht unbedingt gewährleistet sein – so jedenfalls unsere Interpre­tation des vorliegenden Gesetzes.

Die Forschung, das Gedenken an den Nationalsozialismus, an die Verbrechen, an die Ursachen des Nationalsozialismus und der damals begangenen Verbrechen ist das eine, die Gestenzahlungen an die Opfer sind das andere. Da, glaube ich, sind sehr viele Menschen heute in Altersheimen und sonst wo, denen dieses Geld unbedingt zugutekommen muss. Ich denke da insbesondere an die sogenannten 2b-Mittel, eine dritte Tranche wird sich da ja beim besten Willen nicht ausgehen. Ich glaube, die Berechnungen liegen bei unter 100 € pro Opfer. Das wäre eher eine Provokation.

Aber man sollte sehr genau überlegen, wie man mit diesen Geldern umgeht und ob es nicht beispielsweise eine Zusammenlegung mit anderen Fonds geben sollte, etwa dem Härteausgleichsfonds  Fonds, die ja heute sehr gering dotiert sind  oder auch dem Kunst-Restitutionsfonds, wo nicht mehr sehr viel Geld vorhanden ist.

Zentral ist für uns – und ich glaube, diese Diskussion sollten wir offen und intensiv führen –, wie es mit diesen diversen Fonds, man verliert da ja wirklich langsam den Überblick, weitergehen soll. Wir alle kennen die Mechanismen von Verwaltungsein­richtungen, und das ist hier nicht anders. Wir sollten daher der Gefahr entkommen, dass wir mit diesen Geldern die Bürokratie füttern, denn es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass es Selbstbehauptungsaktivitäten gibt, Beharrungskräfte gibt, die versuchen, bestehende Strukturen in die Zukunft zu retten. Das kann nicht unser Ziel sein.

Ich glaube, es wäre vernünftig, auch an eine ganz große Reform zu denken und die Zusammenführung der großen österreichischen Fonds  Nationalfonds 1995 beispiels­weise und Zukunftsfonds 2014 , die unter bestimmten politischen Gegebenheiten entstanden sind, voranzutreiben. (Beifall bei Grünen.)

 


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