Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 120

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Führen wir diese Diskussion, schauen wir, dass wir sorgsam damit umgehen, und schauen wir vor allem, dass keine Parallelstrukturen in diesem Zusammenhang entstehen! Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Windholz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.50.01

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Republik Österreich ist sich der moralischen Verantwortung bewusst, hat diese moralische Verantwortung auch wahrgenommen. Wenn mein Vorredner gesagt hat, mitunter zu spät oder viel zu spät: zu spät ist noch immer besser als gar nicht.

Diese moralische Verantwortung führte zum Entschädigungsfondsgesetz, heute findet dessen Novellierung statt. Meine Vorredner haben schon sehr intensiv den gesamten Rechtsbestand dargelegt.

Ich darf meine Redezeit auch dazu verwenden, darauf hinzuweisen, dass Bedienstete da einen ausgesprochen guten Job gemacht haben – in einem oft sehr, sehr schwie­rigen Umfeld, nämlich immer den Einzelfall vor Augen. Personen aus über 70 verschie­denen Staaten haben mitunter ihren Wohnsitz gewechselt, der musste eruiert werden, manche waren vielleicht schon verstorben, die Erben mussten eruiert werden – da ist jeder einzelne Fall eine ganz besondere Leistung. Ich darf von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön zu jenen Bediensteten sagen, die das alles gemacht haben und darf ihnen dazu namens des BZÖ herzlich gratulieren. (Beifall beim BZÖ sowie der Abgeordneten Marek und Pendl.)

Mein Vorredner hat auch noch einen wesentlichen Bereich angesprochen, nämlich dass Regeln mit der Auflösung zu treffen sind. Es wird natürlich immer eine Verpflich­tung bleiben, jene Akzente zu setzen, die notwendig sind, um weiterhin unsere morali­sche Verantwortung wahrzunehmen. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Dr. Lichten­ecker.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungs­punkt gelangt Frau Abgeordnete Marek zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.56

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können wirklich – und wir sollten uns das auch nicht schlechtreden lassen – sehr stolz darauf sein, wie positiv und vorbildhaft – Präsident Neugebauer hat ja auch Stuart Eizenstat zitiert, der das gesagt hat – die Republik Österreich sich ihrer Verantwortung bewusst ist und seit bald 18 Jahren diese Verantwortung auch wahrnimmt. Zuerst mit der Einrichtung des Nationalfonds 1995, aber dann auch mit dem Allgemeinen Entschädigungsfonds, dem Versöhnungsfonds, dem Kunstrückgabegesetz und auch der Sanierung jüdischer Friedhöfe wurde sehr viel beachtete und erfolgreiche Arbeit geleistet.

Auch ich möchte mich meinem Vorredner anschließen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, denn die Suche nach den Erbinnen und Erben – denn natürlich ist ein großer Teil der Überlebenden, der Betroffenen bereits verstorben – ist eine ganz akribische, schwierige Suche. Teilweise geht es schon um die Erben der Erben, die da gesucht werden, und teilweise ist es ein Zufallstreffer, dass die überhaupt von dieser Suche erfahren.

 


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