Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 121

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Meine Damen und Herren! Ich denke, wir setzen mit dem heutigen einstimmigen Beschluss einen weiteren wichtigen Schritt, mit dieser Beendigung des Entschädi­gungs­fonds und mit der Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit des Nationalfonds. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich nun auch Frau Präsidentin Mag. Prammer gemeldet. – Bitte.

 


14.53.32

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Hohes Haus! Ich möchte auch noch ein paar Bemerkungen zu dieser heutigen Novelle machen. Einerseits ergeht natürlich auch von meiner Seite der Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fonds. Gemeinsam mit mir sind ja – jetzt muss man sagen: der Großteil – alle Fraktionen im Kuratorium vertreten, wo wir nicht nur die Agenden des Entschädigungsfonds, sondern natürlich auch die des Nationalfonds, in der Zwischenzeit auch des Friedhoffonds bear­beiten. Ich bin äußerst froh darüber, dass wir dem Entschädigungsfonds jetzt tatsäch­lich ein seriöses, kompaktes Ende ermöglichen.

Durch die Fristsetzungen wird es eben möglich sein, dass die 210 Millionen Dollar endgültig bis Ende 2015 ausgezahlt sein werden.

Da Herr Abgeordneter Walser gesagt hat, das könnte auch schneller gehen: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, wie viele Gespräche ich als Vorsitzende des Kuratoriums mit dem Vorsitzenden und allen Mitgliedern – es sind ja nur drei – des Antragskomi­tees, mit Sir Franklin und den anderen gehabt habe, die mir sehr, sehr oft sehr ausführlich geschildert haben, was es bedeutet, gerade die letzten Fälle, also diese 2 000 offenen Fälle – entschieden sind sie, aber trotzdem offen – noch zu einem Ende zu bringen.

Sie können mir glauben – und alle Mitglieder des Kuratoriums wissen das auch –, dass die letzten zehn Jahre nichts anderes getan wurde, als Druck zu erzeugen, um schnell zu sein, weil wir alle wussten, wenn wir nicht schnell sind, werden wir die Überle­benden unter Umständen nicht mehr erreichen, sondern nur mehr deren Erbinnen und Erben – und das wollte niemand. Daher können Sie versichert sein, dass da niemand etwas in die Länge zieht, sondern dass das äußerst komplexe Fälle sind, sehr verschachtelte Fälle, verstreut auf der ganzen Welt; wir zahlen in 60 Staaten aus. Daher wird diese Zeit wohl auch noch nötig sein.

Darüber hinaus wissen Sie ja auch, dass das Antragskomitee weisungsfrei handelt – so haben wir das ja im Gesetz festgelegt – und das Antragskomitee sich ausbedungen hat, einen umfassenden Endbericht zu erstellen, bevor wir dann im Hauptausschuss die Entscheidung treffen können, dass der Entschädigungsfonds, dieser Teil des Entschädigungsfonds, auch wirklich zu einem Ende gebracht wird.

Da auch die Härteausgleichsfondsmittel angesprochen wurden: 50 000 € sind noch da. Das ist kaum mehr der Rede wert, und auch die werden jedes Mal, wenn wir eine Sitzung haben, zielgerichtet eingesetzt.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir den 2b-Mitteln aus dem Nationalfonds eine Verjährungsfristverkürzung geben, weil wir es damit ermöglichen – und das steht ja auch in den Unterlagen, in den Erläuternden Bemerkungen –, insgesamt 1,3 Millio­nen € auf einmal locker zu machen, die wir unmittelbar, und so ist es ja auch im Gesetz vorgesehen, den Programmen für die Überlebenden zukommen lassen und diese ihnen somit zugutekommen.

Was heißt „Programm“? – „Programm“ heißt, dass das die großen Einrichtungen sind, die sich um die psychische Betreuung, um die körperliche Betreuung der Menschen


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