Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 149

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Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 2062 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.20.01 Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommen wir zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bun­desgesetz über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes erlassen wird, in 2057 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner liegt eine vom Berichterstatter vorgebrachte Druckfehlerberichtigung vor.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der Druckfehlerberichtigung abstimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend §§ 14 und 21.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstim­mig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehler­berichtigung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16.21.3319. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2003 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­ge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrver­pflich­tungs­gesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensions­ge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Ka­renz­gesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrens­gesetz 1984, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Prüfungs­taxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Bundes-Bediensteten­schutzgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden und das Karenz­urlaubsgeldgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2012) (2052 d.B.)

 


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