Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 187

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18.24.2927. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2011 d.B.) Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Studienförderungs­gesetz 1992 geändert werden (2078 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2067/A(E) der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valori­sierung der Studienbeihilfe sowie jährliche Valorisierung der Zuverdienstgrenze (2079 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 27 und 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dritter Präsident Dr. Graf. – Bitte.

 


18.25.03

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir verhandeln jetzt eine Materie betreffend Universitäts­ge­setz 2002, eine Reparatur einer Gesetzesbestimmung, die notwendig geworden ist, weil die Bestimmung des UG 2002 in der Novellierungsfassung – ich denke, es war der September 2008, als die Studienbeiträge für fleißige und schnelle Studierende letztlich abgeschafft wurden beziehungsweise Befreiungstatbestände normiert wurden – aufgehoben wurde vom Verfassungsgerichtshof, und zwar mit Erkenntnis vom 30. Juni 2011.

Wir haben seit diesem Datum oder kurz vorher schon sehr, sehr viele Auseinan­der­setzungen zu diesem Thema gehabt: Reparatur ja oder nein? Die ÖVP will Studien­beiträge generell wieder einführen, andere Fraktionen in diesem Hause sind auch anderer Auffassung.

Herr Bundesminister Töchterle hat sich, als er das Amt angetreten hat, de facto ge­weigert, eine Reparatur, die infolge dieser Verfassungsgerichtshof-Entscheidung notwendig geworden ist, vorzunehmen, indem er gesagt hat, ein Gesetz oder eine Novelle, die nicht seinen Vorstellungen entspricht, will er, auch wenn es der Verfassungsgerichtshof aufhebt, nicht reparieren. Er hat da einen sehr krassen Standpunkt eingenommen, so nach dem Motto: Wenn bei einer Bestimmung im universitären Bereich die ÖVP nicht mitstimmt, dann darf das ganz einfach auch nicht zum Gesetz werden. So ungefähr in einer Welt wie dieser leben wir.

Herr Bundesminister, wir sind grundsätzlich froh, dass jetzt ein Meinungsumschwung herbeigeführt worden ist, und dass nach mehr als 18 Monaten Rechtsunsicherheit, die Sie immer abgestritten haben, die Rechtssicherheit wiederhergestellt wird, zumindest in diesem Bereich.

Sie setzen das auch in der Art und Weise um, die wir schon mehrfach beantragt haben und wo es immer Ablehnungen seitens der Regierungsparteien in den letzten Monaten gab, aber man folgt jetzt diesem Beispiel. Das ist gut und richtig so, und einige Ergänzungen sind auch gut und richtig so.

Im Vorblatt, das auch Sie federführend zu verantworten haben, ist zu lesen: Ziel, Inhalt und Problemlösung dieser Novellierung ist es, Rechtsunsicherheit, die eingetreten ist, zu beseitigen, Alternativen gibt es keine. – Da sind wir, die seinerzeit eine andere


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