Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 200

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Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die Verbesserung der Studienförderung, die wir heute beschließen, ist wichtig. Dies kann natürlich nur ein erster Schritt sein, denn wenn wir uns die soziale Lage der Studierenden in unserem Land anschauen, sehen wir, dass das Stipendiensystem dahingehend verbessert gehört, dass es vor allem Arbeitnehmerkinder unterstützt.

Hier haben wir noch einiges an Verbesserungsbedarf, damit unser Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität endlich auch gerecht ist. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09

19.10.02

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt durchführen.

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Universitätsgesetz und das Studienförderungsgesetz geändert werden, in 2078 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen vor.

Weiters liegt ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile unter Berück­sichtigung des Verlangens auf namentliche Abstimmung, schließlich über die rest­lichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 2 eingebracht.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­neten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – graue Stimmzettel –, „Nein“ – rosafarbene Stimmzettel. Ich bitte, nur diese amtlichen Stimm­zettel zu verwenden.

Sie werden namentlich aufgerufen und gebeten, den Stimmzettel in die bereitgestellte Wahlurne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die Artikel 1 Ziffer 2 in der Fassung des Ausschuss­berichtes ihre Zustimmung erteilen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dem nicht ihre Zustim­mung erteilen, „Nein“-Stimmzettel in die Wahlurne zu werfen. Ich bitte, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

 


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