Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 232

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

davon überhaupt nichts, denn diese Leistungen werden bereits heute von jedem niedergelassenen Zahnarzt angeboten.

Welchen Sinn macht das, wenn das zum marktüblichen Preis angeboten wird? – Es wird in Ambulatorien angeboten, die von 100 Prozent der Versicherten bezahlt werden, in die aber nur 5 Prozent gehen können. Das macht keinen Sinn!

Das ist daher kein Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit. Also warum dann? – Es ist schlicht und einfach – das habe ich Ihnen jetzt schon oft vorgeworfen – ein Puzzlestein in Ihrer Ideologie der Umgestaltung des österreichischen Gesundheitssystems. Sie wollen vom niedergelassenen Bereich in den ambulanten, in den stationären Bereich verlagern. Sie wollen nicht den niedergelassenen Bereich, sondern die zentralen Strukturen stärken.

Aus diesem Grund gibt es auch momentan diesen enormen Aufstand, diesen Sturm, der Ihnen ins Gesicht bläst, zugegebenerweise mit sehr drastischen Mitteln, aber etwas anderes verstehen Sie anscheinend nicht. Sie als Gewerkschafter verstehen anscheinend nur eine sehr raue Sprache. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Andere Gründe: Es ist schlicht und einfach so, dass die Medizin heute keine Teilmenge der Wirtschaft ist, Herr Minister. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Es wäre positiv, wenn Sie dafür sorgen würden, dass jeder in der sozialen Krankenversicherung Ver­sicherte in den Genuss von tatsächlich billigen und sozialen Leistungen käme. Wenn Sie dafür sorgen würden, dass die Tarife bei den niedergelassenen Ärzten, die Krankenkassen haben, so gestaltet werden, dass keine Selbstbehalte mehr zu bezahlen sind, dass selbstverständliche Grundleistungen wie Kronen, Brücken und dergleichen bezahlt werden, dass es für Zahnspangen für Kinder keinen Selbstbehalt mehr gibt, wäre das eine echte soziale Revolution, und dann könnten Sie sich hinstellen und den Bundeskanzler sagen lassen: Das ist ein Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit! (Beifall bei der FPÖ.)

Deswegen bringen wir jetzt – wir machen jetzt mit Ihnen sozusagen den Lackmustest – zwei Anträge ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelungen für die Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen im Sinne ihres ursprünglichen Auftrages der Grundversorgung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufge­fordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Regelungen für die Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen im Sinne ihres ursprünglichen Auftrages der Grundversorgung vorsieht.“

*****

Und der zweite Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Selbstbehalte im medizinischen Bereich

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite