Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Abschaffung der Selbstbehalte im medizinischen Bereich für alle Systeme vorsieht.“
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Wir werden hier eine namentliche Abstimmung fordern. Aber die Zustimmung dürfte Ihnen ja nicht so schwerfallen, denn ein Aktionskomitee, bestehend aus SPÖ, Grünen, Ärztekammer und Ein-Personen-Unternehmern, ist gegen Zuzahlungen für Selbständige. Wir werden sehen, ob Sie dem zustimmen. Offensichtlich gibt es diese Komitees auch in Ihren Reihen. Wir werden sehen! (Beifall bei der FPÖ.)
20.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck hat zwei Entschließungsanträge eingebracht. Diese sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Regelungen für die Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen im Sinne ihres ursprünglichen Auftrages der Grundversorgung
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 32, Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2001 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 – SVÄG 2012) (2102 d.B.) in der 185. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 6. Dezember 2012
Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 erfolgt die Öffnung der Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen, d.h. den Ambulatorien ist künftig erlaubt, auch sämtliche Privatleistungen zu erbringen.
Die Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen haben bereits bisher eine privilegierte Stellung genossen. Sie dürfen Ärzte anstellen, sind nicht einkommenssteuer- und körperschaftssteuerpflichtig und ihr Defizit wird ausgeglichen.
Diese Privilegien wären nur zu rechtfertigen, wenn die Zahnambulatorien ihrem ursprünglichen Auftrag der Grundversorgung der Bevölkerung gerecht würden.
Grundversorgung bedeutet, das alles das, was in den Kassenordinationen nicht kostendeckend gemacht werden kann - weil es von den vollkommen veralteten Verträgen nicht gedeckt ist -, von den Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen abgedeckt wird, wie z.B. die Möglichkeit der Zahnbehandlung in Narkose, eine flächendeckende Zahnversorgung für behinderte Menschen und Nacht- und Wochenendöffnungszeiten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
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