Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 235

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

20.23.18

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicher wird es den einen oder die andere unter Ihnen geben, der/die schon einmal am Wochenende Zahnschmerzen gehabt hat. Jene unter Ihnen, die von diesem Problem betroffen sind, werden mit unserem Entschließungsantrag viel Freude haben:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu Randzeiten durch Öffnung der Ambulatorien der Sozial­versicherungsträger

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Ambulatorien der Sozialversiche­rungsträger ihre Leistungen auch an Wochenenden, Feiertagen oder in den Abend­stunden anbieten können.

*****

Ein simples Begehren – Kollege Karlsböck hat auch darauf hingewiesen; er wird sich auch freuen, nehme ich an –, das dazu beitragen kann, dass einem, nämlich fast schon unabhängig von der Entfernung zu Ambulatorien, denn wenn man starke Zahnschmerzen hat, ist man bereit, auch 50 Kilometer zu fahren, Abhilfe geschieht. (Abg. Haberzettl: Da geht man zu Fuß!)

Das Problem ist – in der Stadt wissen wir das –, dass die zahnärztliche Notversorgung teilweise nicht gut funktioniert, dass es oft zu stundenlangen Wartezeiten kommt. Es wäre daher eine sinnvolle Ergänzung, und es wäre positiv, wenn hier Abhilfe ge­schaffen würde, auch durch die Zahnambulatorien. – Wie üblich werden Sie als Regierungsmehrheit diesem Antrag vermutlich nicht zustimmen, aber Hauptsache, es ändert sich etwas.

Ich komme jetzt zum eigentlichen Kern, nämlich zum vorliegenden Gesetzeswerk. Ich kann Sie beruhigen, Herr Bundesminister, wir werden dem zustimmen. Wir haben auch schon im Ausschuss gesagt, dass wir dem, auch dem Abänderungsantrag betreffend die Erhöhung des Wochengeldes für Unternehmer und Unternehmerinnen zustimmen werden. Aber es gibt einen Punkt, bei dem wir ein Riesenproblem haben.

Kollege Rasinger hat davon gesprochen, dass Lücken geschlossen werden. – Nein, es gibt einen Punkt, und dieser betrifft wieder das Krankengeld für Ein-Personen-Unter­nehmen und Kleinstunternehmen, wo keine Lücke geschlossen wird, sondern die Lücke einfach nicht beachtet wird.

Kein Kleinstunternehmen, kein Ein-Personen-Unternehmen kann es sich unter bestimmten Voraussetzungen leisten, krank zu werden. Und wenn jemand krank wird und er ab dem 43. Tag dann Krankengeld bekommt – Sie preisen das als Erfolg an –, hilft es dem oder der Betroffenen vielleicht gesundheitlich nicht, aber ökonomisch schon gar nicht! Denn am 43. Tag von Krankheit ist ein Ein-Personen-Unternehmen ökonomisch tot, das wissen Sie auch, und trotzdem geschieht in diesem Punkt überhaupt nichts!

Ab dem 43. Tag gibt es für Unternehmen/Unternehmer mit bis zu 25 Beschäftigten ein Krankengeld – eine sinnlose Maßnahme in der Form, wie Sie sie jetzt beschließen, da eigentlich anzunehmen ist, dass sich Unternehmen/Unternehmer mit bis zu 25 Be-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite