schäftigten – das sind nicht mehr die ganz kleinen – die Taggeld- oder Krankengeldversicherung, die es als freiwilliges Angebot gibt, leisten können.
Wissen Sie, was passiert, wenn Ihr Vorschlag Realität wird? – Und leider muss ich das annehmen. – Dann werden jene Unternehmen, die sich das leisten können, neben dem Krankengeld, das sie dann ab dem 43. Tag kassieren, auch noch immer die Taggeldversicherung kassieren. Für die ist das also wirklich ein Geschäft, weil beides nicht gegeneinander aufgerechnet wird, während – und jetzt komme ich zum eigentlichen Punkt – für die Kleinstunternehmen, für die Ein-Personen-Unternehmen nichts geschieht!
Deshalb gibt es einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Grünewald, Lichtenecker zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012, der versucht, genau diese Punkte zu sanieren.
Wir wollen ein Krankengeld für Ein-Personen-Unternehmen und für Unternehmer in Betrieben mit bis zu vier Beschäftigten, das ab dem vierten Tag die Gleichstellung mit den unselbständig Beschäftigten herstellt. Das ist eine absolut sinnvolle Maßnahme. (Beifall bei den Grünen.)
Wir sind aber dagegen, dass man sozusagen dann eine Maßnahme setzt, nämlich Krankengeld ab dem 43. Tag, wenn sie niemandem von denen, die wirklich das Krankengeld brauchen würden in einer Form, dass es ihnen die Sozialversicherung zahlt, wenn es dieser Personengruppe überhaupt nichts mehr nützt.
Das, was Sie jetzt beschließen, ist offensichtlich eine Maßnahme im Auftrag der Wirtschaftskammer, damit man sagen kann, 97 Prozent aller Unternehmer sind davon betroffen, egal, ob es ihnen etwas nützt oder nicht.
Deshalb werden wir in diesem Punkt getrennte Abstimmung verlangen. Und ich ersuche jene unter Ihnen, die die Intention dieses Abänderungsantrages verstanden haben, nämlich wirklich denen, die es brauchen, zu helfen – das sind die Ein-Personen-Unternehmen, ich kann es nur noch einmal sagen, die Kleinstunternehmer –, dem Abänderungsantrag die Zustimmung zu geben und denen zu helfen. (Beifall bei den Grünen.)
20.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der von Herrn Abgeordnetem Öllinger eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der in den Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag, der eingebracht wurde, ist gemäß der Geschäftsordnung bereits verteilt oder ist gerade in Verteilung und steht mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu Randzeiten durch Öffnung der Ambulatorien der Sozialversicherungsträger
eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 – SVÄG 2012) in der Fassung des Ausschussberichts (2102 d.B.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite