Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 240

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

dieser Gesetzesnovelle unsere Zustimmung geben, denn es kommt, gerade was die bessere soziale Absicherung von Selbständigen anlangt, hier Bewegung hinein, und wir begrüßen es, dass es ein Krankengeld gibt.

Das Problem, das Kollege Öllinger gerade für Kleinstbetriebe aufgezeigt hat, nämlich dass erst ab dem 43. Krankentag Krankengeld ausbezahlt wird, ist absolut richtig erkannt. Es ist realistisch, dass das den Kleinstunternehmen oder den Ein-Personen-Unternehmen null nützt. Wir als BZÖ werden daher auch Ihrem Abänderungsantrag zustimmen, denn wir glauben, das macht Sinn und differenziert auch ein bisschen. Wir hätten uns eigentlich von der Regierung erwartet, dass sie da sensibel reagiert.

Wie gesagt, wir sehen das grundsätzlich positiv. Wir haben auch über die Leistungen der Zahnambulatorien diskutiert, und ich habe auch schon im Ausschuss gesagt, dass gerade Ambulatorien auch die Verpflichtung haben, ihre Öffnungszeiten auszuweiten und flexibler anzubieten. Wir werden daher auch diesem Abänderungsantrag der Grünen unsere Zustimmung geben.

Ich möchte jetzt nicht speziell auf dieses Gesetz noch weiter eingehen, sondern dort fortsetzen, wo Kollege Rasinger aufgehört hat. Kollege Rasinger hat heute gesagt, wir Verantwortlichen sollten uns, gerade was Kinder- und Jugendmedizin und -gesundheit anlangt, an der Nase nehmen – du hast von Lückenschluss gesprochen, davon, dass noch Lücken geschlossen werden müssen. Und wir alle, die wir im Gesund­heits­ausschuss sind und in der Gesundheitspolitik tätig sind, auch jene, die beruflich in diesem Bereich tätig sind, wissen, dass es da noch viele Lücken gibt, dass da noch viel zu tun ist.

Aus unserer Sicht ist eine große Lücke, dass wir für Kinder, die unheilbar, die sehr schwer krank sind, die eine lebensbedrohende Krankheit haben, gerade für die letzten Wochen nicht die richtigen Angebote haben, dass sie qualitätvoll und liebevoll betreut werden, dass ihnen aber auch die Eltern ihre Fürsorge geben können. Ich brauche niemandem von Ihnen hier zu erklären, was es heißt, wenn man in der Familie ein schwerstkrankes Kind hat, in welcher Ausnahmesituation diese Familie dann ist.

In Österreich ist das leider in Länderkompetenz. Wir haben neun unterschiedliche Länderregelungen. Aber das wirklich Negative für mich ist, dass vorwiegend private Organisationen und Ehrenamtliche in diesem Bereich arbeiten, und wenn es nicht genügend Spenden gäbe und gibt – Gott sei Dank sind die Österreicher spenden­freudig –, dann wären diese Dinge, die es jetzt wenigstens gibt, überhaupt nicht möglich.

Daher bin ich sehr froh darüber, dass wir heute zumindest einen gemeinsamen Antrag von drei Parteien einbringen können: von BZÖ, FPÖ und Grünen, in dem auf dieses Problem nicht nur hingewiesen wird, sondern auch eine ganz konkrete Forderung formuliert ist.

Ich erinnere mich an die letzte Sitzung des Gesundheitsausschusses, da haben wir sehr lange darüber debattiert, und von allen fünf Parteien, die im Gesundheits­ausschuss vertreten sind, sind positive Signale gekommen; wirklich positive Signale, die erfreulich waren. Und ich bedaure wirklich zutiefst, dass wir es heute – wir haben den Antrag anders, nämlich als Entschließung formuliert – nicht schaffen, gemeinsam ein Signal zu setzen, dass wir hier wollen, dass die Kinderhospizbewegung ein wichtiger und entsprechend finanzierter Teil des österreichischen Gesundheitssystems ist.

Wir haben gestern im Zusammenhang mit der gemeinsamen Obsorge vom Kindeswohl gesprochen – da sind wir uns alle einig: Das Kindeswohl muss an oberster Stelle stehen. Auch bei der Pflegefreistellung – das ist absolut richtig. Und heute geht es


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite