Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 263

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geren österreichischen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes jedenfalls unverändert aufrecht. Dies wird der Kommission entsprechend mitgeteilt werden.

Daher: Das Schächten kann in Österreich nach wie vor eine Ausnahme bleiben. Herr Minister, ich ersuche nur, diese Ausnahmen auch zahlenmäßig zu erfassen. Wir wissen, wie viele Schlachtungen es gibt, aber nicht, wie viele Schächtungen es gibt.

Wir hätten der Regelung für die Fiakerpferde gerne zugestimmt, aber da gibt es einen negativen Ausschussbericht. (Beifall bei der FPÖ.)

21.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


21.42.03

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich mache es ebenfalls sehr kurz: Auch wir stimmen dem Tiermaterialiengesetz zu, weil es sich dabei eigentlich nur um Rechtssicherheitsfest­stellungen handelt. Bei der Durchführungsbestimmung für unionsrechtliche Bestim­mungen auf dem Gebiet des Tierschutzes ist für uns auch wichtig, dass die strengen österreichischen Bestimmungen des Tierschutzes aufrecht bleiben und unsere hohen Standards nicht unterlaufen werden.

Im Entschließungsantrag des BZÖ zum Tierschutzgesetz wird auf eine Verordnungs­ermächtigung zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Fiakerpferden abgezielt. Da sind wir der Meinung, dass die Pferde bereits heute durch landesgesetzliche Vorschriften und regelmäßige Kontrollen der Amtstierärzte geschützt werden, daher wird meine Fraktion dem nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. 2 Minuten Restredezeit. – Bitte.

 


21.43.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Zur Umsetzung dieser zwei europäischen Rahmengesetze beziehungsweise Verordnungen sei nur gesagt, dass im Tiermaterialiengesetz auch eine Verordnungsermächtigung drinnen ist, und das ist vielleicht ganz interessant, für biologisch-dynamische Präparate. Ich hoffe, der Herr Minister wird diese Verordnungsermächtigung nicht nutzen.

Für jene, die vielleicht keine Ahnung haben, was denn das ist: Ein biologisch-dynamisches Präparat ist zum Beispiel das Horn-Mist-Präparat. Man nehme ein Kuhhorn, fülle es mit Mist, vergrabe es in der Erde – jetzt runzelt auch Kollege Grüne­wald schon die Stirn –, und nach einem halben Jahr entnehme man dieses gefüllte Kuhhorn wieder und verwende es als biologisch-dynamisches Präparat auf den Feldern. Sie werden sich wundern: Es gibt wissenschaftliche Belege und Untersuchun­gen, die auch in „Nature“ publiziert sind, dass solche Präparate positive Wirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit haben. Also auch eine solche Verordnungsermächtigung haben Sie mit diesem Gesetz, Herr Bundesminister.

In den unionsrechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes geht es, neben Leitfäden zum Schutz der Tiere beim Töten, Sachkundehinweisen und Kontrolle von Schlachthöfen, eben auch um die Rechte des Tierschutz-Ombudsmannes. In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle ein Plädoyer für dezentrale


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