Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 264

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Schlachtung und für bäuerliche Schlachtgemeinschaften anbringen, denn: Je weniger Tiertransport, umso tiergerechter wird es auch bei der Schlachtung zugehen.

Die Tötung auf der Weide, Herr Bundesminister, ist in Deutschland für besondere Tiergattungen bereits erlaubt (Zwischenruf des Abg. Hörl), und auch das wäre auf Almen in Österreich vor allem bei ganzjähriger Freilandhaltung ein wichtiges Instru­ment; daran sollten wir gemeinsam eventuell weiterarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Riemer.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


21.45.19

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Auch von meiner Seite her kann ich das sehr kurz halten: Die Änderungen des Tiermaterialien­gesetzes – das wurde schon erwähnt – sind notwendig, weil die Vorschriften über die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukte auf EU-Ebene überarbeitet wurden und daher auch die nationalen Bestimmungen zu ändern oder anzupassen sind. Auch die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die in einer eigenen Gesetzesmaterie umgesetzt wird, ist natür­lich auch von österreichischer Seite umzusetzen.

Zu dem Vorhaben, das Herr Abgeordneter Pirklhuber genannt hat, bezüglich der Tötung auf der Weide: Auch von unserer Seite wird das für sehr vernünftig gehalten, denn das Einfangen von Tieren, die das ganze Jahr im Freiland leben, ist äußerst schwierig. Es ist für das Tier mit großem Stress verbunden, auch für den Menschen. Es besteht Unfallgefahr, es kommt auch immer wieder zu Unfällen, und ein Tier, das unter Stress steht, liefert auch eine qualitativ weniger hochwertige Fleischmenge (Ruf: Nein, Qualität!) – Fleischqualität, Entschuldigung!

In Deutschland gibt es bereits die Möglichkeit der Tötung auf der Weide, die auf einer Ausnahmebestimmung basiert. Ich denke, dass so etwas auch in Österreich umzu­setzen wäre. Zumindest könnte hier ein Pilotprojekt gestartet werden, damit man einmal schaut, wie es wirklich in der Praxis funktioniert; darauf könnte man weiter aufbauen.

Zum Antrag bezüglich der Fiakerpferde: Fiakerunternehmen gibt es in Wien und in Salzburg, und die Ausübungsvorschriften sind in eigenen Landesgesetzen geregelt. Es wurde auch schon angesprochen, dass die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen von den zuständigen Amtstierärzten kontrolliert und überprüft wird. Dass die Fiakerpferde hervorragend gehalten werden, davon kann man sich, glaube ich, selbst überzeugen. Auch ich habe in Wien bei den Gespannen gesehen, dass es sehr gepflegte Pferdegespanne sind, die hier unterwegs sind, und ich denke, dass dieses Bild der Fiakerpferde aus dem Stadtbild von Wien und auch von Salzburg nicht wegzudenken wäre, daher werden wir diesem Antrag auch nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


21.47.50

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Mir ist unverständlich, warum die Regierungsparteien einen Antrag falsch inter­pretieren oder einfach nicht verstehen. Ich möchte vorausschicken, wir sind in keinster


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