Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 68

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Zuseher auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! Gleich vorweg: Ab sofort darf es keine Spekulation mit Steuergeld mehr geben. Mit dem gestern von der Bundesregierung beschlossenen Paket, das dem Hohen Haus zugeleitet worden ist, bestehend aus einer Staatszielbestimmung in der Verfassung, einer Vereinbarung mit den Ländern und Gemeinden und Städten, einem sogenannten Artikel-15a-Staats­vertrag, sowie dem Bundesfinanzierungsgesetz, in dem wir die Regeln der Bundes­finan­zierungsagentur in Gesetzesform gießen, auch mit einem Sammelgesetz, damit alle Sozialversicherungen, die Gelder treuhändig für ihre Kunden verwalten, sind in Zukunft alle vermeidbaren Risiken bei der Finanzierung mit öffentlichen Geldern auszuschließen, und es müssen sich alle an dieses Spekulationsverbot halten.

Und wenn ich alle sage, dann meine ich auch alle, die dem Sektor Staat zugerechnet werden können, also auch die ausgelagerten Einheiten, auch die Firmen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind, und jene Organisationen, die wir dem Sektor Staat zurechnen.

Wie schon gesagt, es sind in Zukunft alle vermeidbaren Risiken bei der Finanzierung mit öffentlichen Geldern auszuschließen. Es darf kein Risiko in Kauf genommen werden – so ein bisschen fahrlässig, nur damit man sich ein Körberlgeld verdient. Das ist in Zukunft verboten! Was schon seit Jahren Standard für den Bund ist und was in den Richtlinien festgelegt worden ist, das soll in Zukunft auch für die Länder, die Gemeinden und die Städte gelten.

Derivate, also Finanzprodukte, die Absicherungszwecken dienen, dürfen nur mehr und ausschließlich für die Absicherung des Grundgeschäftes eingesetzt werden und nicht mehr nur zum Zocken. Das werden wir auch in der Verfassung – hoffentlich mit einer Verfassungsmehrheit hier im Hohen Haus  festschreiben und absichern. Niemand wird sich dann in Zukunft ausnehmen können, die Regelungen sind allgemeingültig. Aufgrund der Vorgespräche bin ich sehr zuversichtlich, dass wir eine Verfassungs­mehrheit hier im Hohen Haus finden.

Das Herzstück dieses Gesamtpaketes ist die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Städten über eine risikoaverse Finanzgebarung. In einem Artikel-15a-Vertrag haben wir die konkreten Inhalte und Verbote festgelegt, haben die Grundsätze und auch mehr Transparenz festgelegt, denn es sollen kon­tinuierlich jene Gremien, die die Entscheidungen treffen, darüber berichtet bekommen wie die getätigten Transaktionen stattzufinden haben.

Zu den Grundsätzen gehört aber nicht nur das Spekulationsverbot alleine, es gehört auch dazu – wie schon erwähnt –, dass es in Zukunft mehr Transparenz und vor allem eine bessere Planbarkeit, einen vorausschauenden Finanzierungsplan gibt, damit man klar gestalten kann, wie das Geld für die Schulden aufgenommen wird. Zu den Grund­sätzen gehört auch, dass Unvereinbarkeiten ausgeschlossen werden. Die Einführung eines Vier- oder Mehr-Augen-Prinzips ist unbedingt notwendig. Es geht nicht an, dass eine Person die Entscheidung über eine Schuldenaufnahme trifft, dieselbe Person dann die Kredite konkret aufnimmt und dieselbe Person auch die Verbuchungen durchführt. Das ist klassisch unvereinbar und soll in Zukunft nicht mehr stattfinden können, sondern ein Vier-Augen-Prinzip muss von allen eingehalten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben für die Zukunft auch die Aufnahme von Fremdwährungskrediten verboten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Hohe Haus hat bereits vor Jahren Fremdwährungskredite für Private, Häuslbauer beispielsweise, untersagt. Was also für den privaten Häuslbauer als richtig empfunden wird, muss auch für die öffentlichen Stellen gelten! Zocken mit Fremdwährung auf Steuerkosten wird in Zukunft untersagt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


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