Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 69

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Wir haben selbstverständlich auch Sanktionen für Spekulationssünder festgeschrieben. 15 Prozent des regelwidrig eingesetzten Geldes ist an die anderen Vertragspartner zu zahlen, wenn es zu einem Verstoß kommt. Als Schiedsgremium haben wir das Koor­dinationskomitee auserwählt, das sich schon beim Stabilitätspakt bewährt hat. Da funktioniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ausgesprochen gut. (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Rossmann.)

Das Spekulationsverbot und die Berichtspflichten gelten für den gesamten Sektor Staat, also nicht nur für den reinen Landeshaushalt oder das reine kommunale Budget, sondern auch für die ausgegliederten Einheiten, die dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Auf Bundesebene werden wir die Richtlinien der Bundesfinan­zierungsagentur in ein Bundesfinanzierungsgesetz gießen, da es schon ein qualitativer Unterschied bei Verletzungen ist, ob ich nur richtlinienwidrig unterwegs bin oder eine konkrete Gesetzesverletzung begehe – dann gibt es nämlich Amtsmissbrauch, Organhaftung und die ganze Palette des Strafrechts, die in solchen Fällen greift. Daher gibt es Geld vom Bund in Zukunft nur mehr bei strenger Einhaltung der Auflagen.

Im Übrigen: Sieben Länder beziehen derzeit Geld von der Bundesfinanzierungs­agen­tur, die können in Zukunft nur mehr dann das Geld aufnehmen, wenn sie diesen Artikel-15a-Vertrag, diese Vereinbarung auch ratifiziert haben, das heißt, wenn sie sich auch durch landtagsgesetzliche Beschlüsse an diese Regeln gebunden fühlen. Die Mindeststandards für die Finanzgebarung der öffentlichen Haushalte werden damit einer höheren Transparenz und einer strengeren Kontrolle unterworfen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hochrisikogeschäfte, die den Steuerzahler à la longue in die Pflicht nehmen, soll es nicht mehr geben. Es kann und darf nicht sein, dass dem Steuerzahler eine unbeschränkte Ausfallshaftung aufgebürdet wird – weder bei den Haftungen noch bezüglich der Spekulationsverluste! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Dann macht’s es! – Abg. Dr. Moser: Einheitliches Haushaltsrecht! – Abg. Mag. Kogler: Frau Bundesminister,  nicht vorlesen!)

Wir haben diese Einigung mit den Ländern in Mondsee dokumentiert und auf Wunsch der Oppositionspartei auch eine Verfassungsbestimmung oder mehrere Verfassungs­bestim­mungen vorgelegt, um einerseits die Gemeinden und Städte mit an Bord zu haben und andererseits diese Regeln auch allgemeingültig abzusichern.

Ich bedanke mich für die konstruktiven Gespräche, die wir bisher bereits mit einigen Oppositionsparteien führen konnten. Ich hoffe, dass es zu einer Verfassungsmehrheit kommt. Insbesondere von der FPÖ und dem BZÖ habe ich sehr positive Signale für eine Zustimmung zu unserem vorgelegten Entwurf erhalten. Die Grünen waren zwar bei der letzten Besprechung nicht anwesend, ich bin aber zuversichtlich, dass sie sich, wenn sie den Entwurf durchlesen, auch dem anschließen werden. (Abg. Dr. Moser: Einheitliches Haushaltsrecht!)

Bezüglich der Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften und der Haushalts­regelungen sind wir auf einem guten Weg: Nach Gesprächen mit den Ländern haben sich mehrere Länder bereits bereit erklärt, ähnliche Regelungen, wie der Bund sie bereits kennt, also eine doppelte Buchführung und die Grundsätze dazu, damit die Haushalte besser vergleichbar werden, einzuführen. (Abg. Dr. Moser: Das ist wichtig!) Auch das ist ein Ziel, das wir anpeilen! (Abg. Bucher: Das ist das Hauptziel!) Das geht nicht von heute auf morgen. Aber dass es in absehbarer Zeit kommt, dafür werde ich mich verwenden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Hoffentlich! Abg. Dr. Moser: Das klingt wieder gefährlich!)

9.29

 


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