Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 77

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mit den Steuergeldern machen dürfen und was nicht. Seien Sie ehrlich genug, das hier zu sagen – und wir unterstützen Sie dabei. (Beifall beim BZÖ.)

Der Humbug mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung ist doch ein Kniefall vor den Landesfürsten. Die Landesfürsten sind jene, die Ihnen das sozusagen aufs Auge drücken. (Abg. Großruck: Sie wollen auch Landesfürst werden!) Frau Bundesminis­terin, seien Sie doch einmal hart und ehrlich genug, das klar zu sagen! Sie haben die Unterstützung des Hohen Hauses, den Landesfürsten endlich einmal Paroli zu bieten und zu sagen, was Sache ist, nämlich dass sie es zukünftig zu unterlassen haben, mit Steuergeldern zu spekulieren und Unfug zu treiben! (Beifall beim BZÖ.)

Frau Finanzministerin, Sie sprechen hier sehr staatsmännisch davon, dass Sie das Zutrauen haben, mit dieser Staatszielbestimmung Spekulationen für alle Zukunft zu verhindern, aber das glaube ich Ihnen nicht, denn: Ziel muss es sein, eine verfas­sungsgesetzliche Bestimmung zu machen, die wasserdicht ist und mit der ein für alle Mal verhindert wird, dass Länder, Gemeinden und Städte mit Steuergeld spekulieren!

Sagen Sie auch dazu, wer diesbezüglich die großen Profiteure in der Vergangenheit waren – seit 2008 ist das doch augenscheinlich, seit einzelne Gemeinden Spekula­tions­verluste ausgewiesen haben –: Allein in Salzburg haben die Banken 130 Mil­lionen € eingestreift! 130 Millionen €!

Das heißt, der Staat verliert – und die Bank kassiert. Nach diesem Motto, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf zukünftig kein Steuergeld mehr veranlagt werden. Das muss das Grundprinzip sein, dem sich alle zu verpflichten haben. (Beifall beim BZÖ.)

Wir vom BZÖ haben Ihnen in den beiden Verhandlungsrunden, die dazu bisher stattgefunden haben, signalisiert, dass wir Ihnen da den Rücken stärken wollen, weil wir davon überzeugt sind, dass es richtig ist, da klare und vor allem auch einheitliche Maßnahmen zu setzen. Und eine unserer Grundbedingungen ist, Frau Finanz­ministerin – Kritik, die der Rechnungshof mit uns teilt –: In Österreich müssen alle – also: Länder, Gemeinden und Städte – eine einheitliche Buchhaltung führen.

Meiner Auffassung nach ist es unverantwortlich, ja völlig unverständlich, dem Rechnungshof diese Prüfkompetenz zu geben, der sich aber aufgrund der vorgelegten Unterlagen nicht auskennt und sozusagen dem Geld gar nicht auf die Spur kommen kann, wenn verschiedene Buchhaltungen angefertigt und verschiedene Konten aufge­macht werden, um Geld irgendwo zu verstecken. Wir brauchen ein bundeseinheitliches Haushaltsgesetz! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist unsere Antwort zur Behebung dieser Krisensituation: klare Definition von Schulden und Haftungen. Es muss möglich sein, dass der Rechnungshof alles sofort sorgfältig prüfen kann. Es ist doch ein Wahnsinn, dass wir in Österreich so viele verschiedene Buchhaltungen machen und halten dürfen. Das gehört abgeschafft!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir nicht klare Regeln aufstellen und Sanktionen und klare Strafen bestimmen, dann werden sich auch die Länder in Zukunft nicht daran halten. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Daher ist es notwendig, hier ein klares System zu schaffen, das die Prüfungs­kompetenz des Rechnungshofs festlegt und darauf abzielt, dass die Strafen auch tatsächlich ausgesprochen werden. (Beifall beim BZÖ.)

9.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


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