Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 78

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9.56.12

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir hätten jetzt eine große Chance, die aber Sie, Frau Finanzminister, leider ungenützt verstreichen lassen. In den Bundesländern gibt es riesengroße Probleme. Allein in Niederösterreich wurde 1 Milliarde € an Volksvermögen verspekuliert. (Abg. Kößl: Blödsinn!) Zusätzlich kommen die ganzen Probleme in anderen Bundesländern, von Kärnten bis Salzburg und so weiter; ich möchte gar nicht wissen, welche Leichen da noch im Keller schlummern.

Jetzt gäbe es die einmalige Gelegenheit, endlich ordentliche Gesetze zu machen, die für die Zukunft verhindern, dass dem Steuerzahler wieder in die Geldtasche gegriffen wird. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Aber was machen Sie, Frau Finanzminister? – Sie schlagen hier ein Verfassungs­gesetz vor, schielen auf den Applaus der Länder – und bekommen diesen auch, aber ich sage Ihnen ganz klar: Ein Verfassungsgesetz, bei dem die Länder Beifall spenden, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht!

Was wir wollen, ist, die Länder an die Zügel zu nehmen. Wir wollen den Ländern ein Stück ihrer Autonomie nehmen, um all das verhindern zu können, was in der Vergangenheit leider passiert ist. Das ist der Hintergrund. Es geht also nicht darum, den Ländern eine große Freude zu machen. Es geht nicht darum, hier ein Gesetz zu verabschieden, um den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen zu streuen, aber die Länder letztendlich so weitermachen zu lassen, wie das bisher der Fall war. Darum geht es nicht, aber genau das machen Sie.

Um das zu verdeutlichen, möchte ich jetzt ein bisschen ausholen: Wenn man weiß, dass die Länder bisher schon bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur Gelder aufgenommen haben, aber nur in untergeordnetem Maße – manche Länder mehr, manche weniger –, und wenn man auch weiß, dass bisher all das, was Sie jetzt in das Gesetz schreiben wollen, schon bei der OeBFA, bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, manifestiert war, dann weiß man auch, dass Länder, die dort Geld aufgenommen haben, erstens ganz strenge Transparenzregeln dafür hatten und zweitens ein absolutes Spekulationsverbot.

Das heißt, Frau Finanzminister, all das, was Sie jetzt ins Gesetz schreiben, gibt es bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur schon, aber das Problem ist eben, dass die Länder dort sozusagen freiwillig Geld aufnehmen können – oder eben auch nicht; das ist das Problem.

Das heißt, wir bräuchten diese ganze Gesetzesregelung gar nicht, wenn sich die Länder verpflichten, Geld ausschließlich bei der Österreichischen Bundesfinanzie­rungs­agentur aufzunehmen, denn da gelten diese beiden Regeln, die Sie erst mühsam in die Verfassung schreiben wollen, nämlich erstens Transparenz, zweitens Speku­lationsverbot. Und etwas haben wir dann auch noch, was Sie hier immer wieder vergessen: Es gibt dann vom Bund her die Möglichkeit, zu überprüfen, ob solche Kredite überhaupt notwendig sind. Aber das ist genau das, was offensichtlich Sie und auch die Länder nicht wollen.

Die Länder wollen sich nicht in die Karten schauen lassen. Die Länder wollen nicht, dass wir, Sie – oder wer immer kontrolliert – überprüfen, ob solche Kredite überhaupt notwendig sind. Wenn man es ganz genau betrachtet, ist es doch so, dass die Länder gar keine Schulden machen müssten, denn die Länder finanzieren sich über den Finanzausgleich – und dieses Geld müsste normalerweise reichen. Und wenn es nicht reicht, dann könnte man das doch über den Finanzausgleich regeln, aber nicht in Eigenregie still und heimlich seitens der einzelnen Bundesländer Geld aufzunehmen –


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