Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 80

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Und letztlich noch die dritte Ebene: einzelne Gesetze, wie zum Beispiel das Bundes­finanzierungsgesetz, mit denen auch noch wichtige Regeln in diesem Zusammenhang festgeschrieben werden.

Das Bundesfinanzierungsgesetz ist im Wesentlichen jene Verordnung, die wir vor einigen Jahren erlassen haben, als wir uns in der OeBFA mit der Frage beschäftigt haben, wie man Veranlagungsrisken minimieren kann. Die darin enthaltenen Regelungen kommen jetzt quasi in die höhere Qualität eines Gesetzes.

Spekulation ist ja nicht leicht zu definieren, aber der wichtige Grundsatz heißt, Risiko­minimierung hat jedenfalls Vorrang vor Gewinnmaximierung zu haben. Sehr oft wurde in der Vergangenheit argumentiert, aber da gibt es ja eine höhere Rendite, und wenn ich nur etwas Gutes mit dieser höheren Rendite am Schluss mache, ist es schon gerechtfertigt. Und wir müssen zu einem Punkt kommen, wo sich der öffentliche Haushalt, egal, ob im Bund, in den Ländern oder in den Gemeindestuben, klar ist, Risiko ist etwas, was nicht nur „gehandlet“ gehört, transparent dargelegt gehört, sondern vor allem auch vermieden und nicht eingegangen gehört.

Da gehören die ganzen Fragen wie Derivate ohne Grundgeschäft dazu, die es nicht mehr geben soll, sowie keine Spekulation auf Kredite. Das ist ja besonders ärgerlich und macht einen wütend, wenn man hört, dass Kredite aufgenommen wurden, um sie sofort wieder ins Finanzmarktcasino zu tragen. Es gehören dazu mehr Transparenz, regelmäßige, halbjährliche Berichterstattung und auch einmal eine Tabula rasa, wo alles auf den Tisch gelegt und auch einmal klar bewertet werden muss, wo österreichweit welche Risken vorhanden sind. (Abg. Mag. Rossmann: Wie geht das ohne Rechnungswesen, ohne Vermögensrechnung?) Das ist im Artikel-15a-Vertrag auch so vereinbart.

Es gibt auch durchgängige Vier- und Mehr-Augen-Prinzipien, weil wir auch draufge­kommen sind, dass in den einzelnen Verwaltungsebenen oft diese Grundprinzipien, die man eigentlich kennt, nicht ausreichend gelebt wurden und auch nicht verankert waren. Auch die fachliche Ausbildung jener Personen, jener Beamtinnen und Beamten, die mit dem Finanzwesen arbeiten, ist hier zu verbessern und wird auch verbessert. Wenn jeder Bankaufsichtsrat einen „Fit and Proper“-Test machen muss, dann ist es ja ein Mindestmaß, das wir uns auch von Finanzdirektoren erwarten können.

Wir haben seit Weihnachten intensive Verhandlungen mit den Ländern, mit Gemeinden und mit Städten geführt und hier diese 15a-Vereinbarung vorgelegt, die meiner Meinung nach, vor allem für das, wo die Diskussion begonnen hat, sehr, sehr weit geht und sehr vernünftige Regeln festlegt. Wir haben auch seit einiger Zeit Gespräche mit den Oppositionsparteien, und es freut mich schon, dass es in den Gesprächen gelingt, sich sachlich diesen doch sehr komplexen Themen auf allen Ebenen gut zu nähern. Das gute Klima und die konstruktive Arbeit, die dort geleistet wurde, möchte ich besonders hervorstreichen.

Namentlich möchte ich an dieser Stelle die Kollegen Hofer, Kogler, Scheibner und natürlich auch Stummvoll und Krainer erwähnen. Es hat sich dabei gezeigt, dass wir uns alle gemeinsam bemühen, dieses schwierige Problem möglichst gut einzufassen, und ich habe auch ein gutes Gefühl, dass es hier gelingen wird, ein ordentliches Stück für Österreich weiterzugehen.

Es geht darum, Risken zu vermeiden, es geht nicht um Gewinn oder Verlust. Das ist dieses große Missverständnis: Solange es einen Gewinn gab, hat man in der Vergangenheit gefunden, es ist kein Risiko – es wurde immer erst mit dem Verlust zum Risiko. Es gilt zu erkennen, dass es ums Risiko geht, selbst dann, wenn Gewinn dahinter steht, wiewohl natürlich ein Gewinn für den Steuerzahler noch immer besser ist als ein Verlust, so wie wir es jetzt an vielen Orten leider sehen müssen.

 


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