Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 81

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Vieles, was in Österreich in Bundesländern und auch in einigen Gemeinden und Städten passiert ist, können wir intensiv diskutieren, gehört auch aufgearbeitet, braucht man auch überhaupt nicht zu verteidigen. Das Wichtigere ist aber, jetzt Regeln zu schaffen, dass das in Zukunft nicht mehr passieren kann.

Leider braucht es diese strengen Regeln, wobei man sich ja eigentlich hätte erwarten können, dass jeder Verantwortliche auch selbst erkennt, dass diese Risken zu viel sind, dass er hier in einem Fahrwasser ist, das nicht gut ist. Leider braucht es diese strengen Regeln. Mir wäre es lieber gewesen, es hätte jede Gebietskörperschaft auf ihrer Ebene schon frühzeitig erkannt, dass dieser Weg der falsche ist. Das war nicht so, daher arbeiten wir jetzt daran, dass wir in der Verfassung, in einem Bund/Län­der/Städte/Gemeinden-Vertrag und in einzelnen Gesetzen dieses Spekulationsverbot festschreiben, und ich glaube, es wird uns auch gelingen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


10.07.41

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher hier auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Verzocken von Steuergeld ist kein Kavaliersdelikt und gehört abge­stellt! Gerade im Umgang mit anvertrauten Geldern ist besondere Vorsicht geboten, und die haben einige Beamte, Manager und Politiker nicht in ausreichender Form an den Tag gelegt.

Zahlreiche Spekulationsaffären gibt es in der letzten Zeit. Ich möchte mich einem Beispiel widmen, das der Rechnungshof sehr gut aufbereitet hat, nämlich dem Beispiel Niederösterreich, und ich werde mich hier exakt an den Rechnungshofbericht halten. (Abg. Mag. Kogler: Bravo!)

Wohnbauförderungsdarlehen mit einem Gesamtwert von 8,2 Milliarden wurden an Banken verkauft – erlöst werden konnten jedoch nur 4,4 Milliarden. Man hatte die Hoffnung, am Ende mehr zu bekommen, nur das ist gründlich schiefgegangen. Bereits damals wurde die Rechtmäßigkeit dieser Veranlagungen, dieser Spekulationen bezweifelt. Ich zitiere aus einem Gutachten von Professor Öhlinger:

Es erweist sich schon der Beschluss, die Wohnbaudarlehen des Landes zu veräußern, als problematisch. Das Land hätte die Veranlagung der Wohnbauförderungsdarlehen in Risikopapieren verhindern sollen. – Zitatende.

Auch der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Veranlagung durch die fibeg intrans­parent und zum Nachteil des Landes durchgeführt wurde.

An dieser Stelle ist die Frage schon zulässig: Was machen die Steuergelder von Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern auf Zypern, auf den Cayman Islands oder auf Jersey? Da haben sie nichts verloren! Und das ist nicht, wie von manchen behauptet wird, im Beschlussantrag zur Veranlagung der Wohnbaugelder vorgesehen gewesen, sondern da heißt es:

Die der Veranlagungsgesellschaft zufließenden Mittel sind in Veranlagungsinstrumen­ten mit hoher Qualität von hervorragender bis guter Finanzkraft zu veranlagen.

In einem Beiratsbeschluss heißt es dann: 60 Prozent Anleihen und 40 Prozent Aktien. Und die Verantwortlichen, damals schon mit absoluter ÖVP-Mehrheit im Niederöster­reichischen Landtag, haben sich über diese verbindlichen Vorgaben hinweggesetzt.


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