Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 83

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Spekulation mit öffentlichen Geldern ist das Thema heute. Wir haben viele, viele Argumente gehört. Wir haben auch gehört, welche „Farben“ die Ursache für diese Spekulationen wären. Klubobmann Strache hat gesagt, das ist ein Problem von Rot und Schwarz und von Grün in Wien. Es ist auch Blau dabei gewesen, wenn die Farbe stimmt, in Kärnten, das wissen wir genau. Und wir wissen auch, dass in Kärnten Swap-Geschäfte gemacht wurden. Gerade letzte Woche ist herausgekommen, dass es heute noch Fremdwährungskredite gibt, die bewertet werden mit einem Verlust von 39 Mil­lionen € (Abg. Strache: Durch den Zernatto! Aus der Zeit vom Zernatto! Landes­hauptmann Zernatto hat die gemacht!), aufgenommen im Jahr 1998 und im Jahr 2004, 100 Millionen, von Herrn Pfeifenberger (Rufe bei der FPÖ: Zernatto!), der, glaube ich, ein BZÖler war, dann ein FPKler, glaube ich, nicht mehr. (Abg. Bucher: Was?)

Aber inzwischen gibt es ja auch einen freiheitlichen Finanzreferenten in Kärnten, der gesagt hat, obwohl alljährlich beim Jahresabschluss, das wissen wir, im Rechnungs­bericht diese Verluste ausgewiesen werden, dass er nicht gewusst hat, dass es die gibt.

Inzwischen wissen wir, dass diese Kredite, um nicht die vollen Verluste einfahren zu müssen, bis zum Jahr 2017 verlängert werden. Wir hoffen, dass sich die Verluste bis dorthin ein bisschen verringern. Aber es ist auch die Frage aufgrund dieses Entwurfes, den die Frau Innenministerin zu den Spekulationsverboten vorgelegt hat, wie das mit den folgenden Verträgen ist, wo man die Möglichkeit hat, auch auszusteigen, ob man dort auch diese Altlasten weiterführen kann.

Ich glaube, es bringt uns nicht weiter, wenn wir uns gegenseitig Schuld zuweisen. Man soll aus den Fehlern lernen. Bis zum Jahr 2008, das wissen wir alle, ist offen darüber geredet worden und sind eigentlich diejenigen im Eck gestanden, die nicht spekuliert haben, weil die anderen darauf hingewiesen haben, wie viele Gewinne sie daraus machen. Aber es hat uns wieder einmal gezeigt, dass eine sichere Veranlagung und keine Spekulationen immer noch das Beste für die Gemeinden, für das Land und auch für den Staat sind.

Die Eigenverantwortung der Bürgermeister, auch der Landeshauptleute und der Finanzreferenten hat wirklich versagt, und es ist nichts anderes übriggeblieben, als dass der Bund, sprich die Finanzministerin, der Staatssekretär, einen Gesetzentwurf vorlegt, um endgültig dieses Spekulationsverbot in Form einer Artikel-15a-Verein­barung mit Bund, Ländern und Gemeinden festzulegen, damit so etwas in Zukunft nie mehr passiert.

Worauf man bei dieser Vereinbarung aber ganz genau schauen muss, ist Folgendes: Dass man diese vielen Gesellschaften, die von den Gemeinden und auch von den Städten ausgelagert sind, auch erwischt und dass nicht diese ausgelagerten Gesell­schaften, die ja auch in öffentlicher Hand sind, eventuell weiter solche Geschäfte machen können, die zu diesen Verlusten geführt haben.

Weil wir heute auch zum Thema Verankerung der österreichischen Wasserrechte in der Verfassung hier diskutieren, möchte ich sagen, da bin ich dafür, ist doch Wasser eines der höchsten Güter, daher: Wasserrechte darf man nicht verkaufen, Wasser­rechte darf man nicht hergeben! Und deshalb bin ich heute noch entsetzt darüber, was leider bei uns im letzten Jahr im Herbst passiert ist, als die Anteile der KELAG verkauft wurden, die die meisten Kärntner Wasserrechte hat. Das heißt, mit diesem Anteils­verkauf von der KELAG, die auf Alternativenergie, Zukunftsenergie setzt, wo wir wissen, dass halb Europa aus der Atomkraft aussteigt, hat man Wasserrechte und damit dieses Zukunftspotenzial der Energiegewinnung veräußert. Und das ist ge­schehen durch einen einzelnen Finanzreferenten – aber nicht, weil wir schon bei den


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