Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 132

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eine großartige Leistung, die in den Verhandlungen in den letzten Jahren hier zustande gebracht worden ist. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

Nach diesem grundsätzlichen Beschluss, den wir im Mai gefasst haben, haben wir knapp vor Ende des letzten Jahres das Organisationsrecht beschlossen sowie ein Bun­des­verwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht eingerichtet. Es ist in der Zwischenzeit auch gelungen, die Mitarbeiter aus dem Bundesvergabeamt in das neue Bundesverwaltungsgericht zu übernehmen.

Beispielgebend ist die Zusammenführung einer unabhängigen Stelle mit einer anderen, nämlich des Bundesvergabeamts mit dem Bundesasylamt. Es ist auch, glaube ich, ganz besonders beeindruckend, dass die beiden ehemals Verantwortlichen nun als Präsident und Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes in einer Arbeitsgruppe gemeinsam dieses neue Bundesverwaltungsgericht entsprechend aufstellen und organisieren.

Es ist vor Kurzem in der „Wiener Zeitung“ die Ausschreibung für die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht erfolgt. Ich möchte daher alle interessierten Juristen ganz besonders einladen, sich dafür zu bewerben, damit wir auch die besten Richterinnen und Richter für das Bundesverwaltungsgericht bekommen.

Meine Damen und Herren! In der Zwischenzeit wurde auch ein Standort ausgewählt.

Was fehlt jetzt noch? – Wir müssen aufgrund der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit noch etwas über 100 Materiengesetze entsprechend anpassen. Wir werden ver­suchen, das im ersten Halbjahr abzuschließen. Wir werden es nicht nur versuchen, sondern wir werden dies auch zustande bringen, weil das unbedingt erforderlich ist, damit die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit mit 1. Jänner 2014 auch wirklich in Kraft treten kann.

Wir haben es geschafft, dass dieses Verfahren nun auch sehr kostengünstig sein wird. Es wird keine Kostenhürde geben. Es wird keine Anwaltspflicht geben. Es wird keinen versteckten Anwaltszwang geben, sondern ganz im Gegenteil, die Anleitung durch die Gerichte wird auch dazu führen, dass die Bürger sehr leicht zu ihrem Recht kommen können.

Meine Damen und Herren! Ich denke, das ist wirklich beispielgebend für die Zukunft.

Der Zeitplan ist sehr ambitioniert und anspruchsvoll. Die nötigen budgetären Voraus­setzungen sind geschaffen, und wir werden das mit 1. Jänner 2014 umsetzen.

Die einheitliche Frist, um das noch zu sagen, ist, glaube ich, im Hinblick auf die Rechtsschutzfreundlichkeit ganz besonders wichtig. Dem stellen wir immer Ver­fah­renskonzentration und Verfahrensbeschleunigung gegenüber. Wir haben uns hier im Sinne der Bürgerfreundlichkeit und auch der Rechtsschutzfreundlichkeit für eine einheitliche Frist entschieden, auch im Hinblick auf die Zustellfristen, um den Zugang zu unabhängigen Entscheidungen für den Bürger noch etwas leichter zu gestalten.

Ich möchte auch noch zum letzten Punkt, der von meinen Vorrednern angeschnitten worden ist, kurz Stellung nehmen, nämlich zum Punkt Gesetzesbeschwerde. Ich kann mich hier allen Vorrednern anschließen. Ich bin daran höchst interessiert, dass wir noch in diesem Halbjahr eine Gesetzesbeschwerde zustande bringen, damit es auch zu einem Gleichziehen zwischen den Verwaltungsangelegenheiten und den Angele­genheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Strafrecht und im Zivilrecht kommt. Und ich bin höchst daran interessiert, dass das nicht zu einer Verwässerung führt, wie es einer meiner Vorredner gesagt hat, sondern dass es eine klare Regelung gibt, die den Bedürfnissen des Lebens auch Rechnung trägt, die nicht zu unnötigen Verfahrens­verzögerungen führt, aber auf der anderen Seite auch klarstellt, dass eine Norm, sollte


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