Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 133

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sie verfassungswidrig sein, auch entsprechend angefochten werden kann. Es sollte auch zu keiner Ober- oder Unterordnung einzelner Gerichte kommen, sondern nur zu einem Gleichziehen der Normenüberprüfung und somit zu keiner Urteilsbeschwerde. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Prähauser.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


12.28.45

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Was die zuletzt genannte Gesetzesbeschwerde betrifft, haben wir ja in einer entsprechenden einvernehmlichen Entschließung gefordert, dass das umzusetzen ist.

Ich hoffe nur, dass wir die Emotionen ein bisschen herausnehmen können, die nicht hier im Haus, sondern außerhalb des Hauses durch diese Debatte entfacht worden sind. Das soll ja nicht gegen irgendeinen Gerichtshof sein, sondern dies sollte ins­gesamt eine Ergänzung unseres Rechtswesens darstellen. Und da sollte man versuchen, mit allen Beteiligten einen positiven Dialog zu führen und dann auch möglichst rasch zu einer gemeinsamen Einigung zu kommen.

Was die gegenständliche Materie betrifft, halte auch ich diese Einrichtung oder Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit für sehr positiv. Es stimmt, dies ist die größte Verwaltungsreform seit vielen Jahren, und das bedaure ich schon einmal, Herr Staatssekretär, denn wir hätten auch sehr viel anderes im Verwaltungsbereich zu reformieren, angefangen bei der Gesetzgebung über die Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern, eine Aufgabendefinition, was denn heute, im 21. Jahr­hundert, von einer modernen Verwaltung noch geregelt werden soll und was man auch in andere Bereiche auslagern könnte, eine Effizienzfrage der Verwaltung, bis hin zur Gemeindeverwaltung.

Das wären alles Dinge gewesen, die sehr wichtig sind und die in dieser Legislatur­periode hätten geregelt werden sollen.

Es gab ja ein sogenanntes Österreich-Gespräch, wo wir auf höchster Ebene – auch mit Ihnen, Herr Staatssekretär Ostermayer – ganz gute Diskussionen hatten, aber seit zwei Jahren gibt es keine solchen Gespräche mehr. Es hat dazu einen eigenen Unterausschuss hier im Parlament gegeben. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Ostermayer.) Entschuldigung, ja, den gibt es auch noch immer, aber der hat auch schon seit zwei Jahren nicht mehr getagt, weil dort diese Punkte nicht lösbar waren.

Jetzt sage ich aber auch, das ist nicht einmal nur die Schuld dieser Bundesregierung, sondern vielleicht ist es deren offensichtlich mangelndes Vermögen, sich gegen die „Betonierer“ in Österreich durchzusetzen, und das sind leider jene Institutionen, die meinen, Föderalismus sei Selbstzweck. Sie von der Bundesregierung haben sich halt nicht durchsetzen können gegen diese Institutionen.

Wenn heute die Landesfürsten – wir haben das schon bei der vorhergehenden Debatte, nämlich beim Thema Spekulationsverbot diskutiert – der Meinung sind, dass sie ja dann obsolet würden, wenn sie eine moderne Verwaltung einführen, wo halt nicht wie nach Kriterien des 17. und 18. Jahrhunderts entschieden wird, und deshalb sogenannte Landesfürsten alles blockieren und verhindern, so ist das schon sehr bedauerlich.

Diese Materie, diese Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit halte ich hingegen für positiv; ebenso die Art und Weise – das sei auch hier noch einmal gesagt –, wie das zustande gekommen ist, denn da war es wirklich nicht so: Regierung auf der einen Seite und Opposition auf der anderen Seite, sondern da hatte man schon das Gefühl,


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