Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 134

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dass auf gleichberechtigter Ebene verhandelt wird und dass auch die Anliegen der Opposition berücksichtigt werden, und zwar nicht nur angehört und zur Kenntnis genommen, sondern auch wirklich umgesetzt werden. Das sage ich hier jetzt einmal ganz offen: Das würden wir uns aber auch in anderen Bereichen wünschen.

Herr Staatssekretär Ostermayer, da haben Sie ja gesehen: Wenn Sie auf einer solchen Ebene verhandeln, dann kommt auch etwas Gescheites heraus – mit Ausnahme der Problematik, dass die Einheitlichkeit dieser Strukturen in Frage gestellt ist, weil sich die Länder jetzt, eben jeder in seinem Bereich, sozusagen ihren eigenen Schreber­garten aufbauen möchten. Und da habe ich schon so meine Zweifel, ob unsere Ziele, die wir auch in Entschließungsanträgen festgehalten haben, dass auch das Organi­sationsrecht in den Ländern und vor allem ein einheitliches Richterbild gewährleistet sein werden, und nicht jedes Land da seine eigenen Strukturen aufbaut. Diese Kritikpunkte kennen Sie ja.

Wir werden in zweiter Lesung differenziert abstimmen, in dritter Lesung dieses Paket aber leider ablehnen müssen, aber nicht deswegen, weil im Bereich der Verwaltungs­gerichte das Verfahren doch nicht so sein wird, wie wir uns das vorstellen – das habe ich, glaube ich, ausreichend dargestellt –, sondern weil Sie von SPÖ und ÖVP in diesem Paket – mir völlig unverständlich, warum – auch noch die Höhe von Ver­waltungsstrafen ändern. Das ist schon beachtlich, und es wundert mich, dass da die anderen Oppositionsparteien, auch die FPÖ, so kritiklos zustimmen, auch was die Erhöhung von Organmandaten betrifft.

Sie sagen, das ist ja nur der Kostenrahmen. – Na ja, Herr Staatssekretär, das haben wir ja schon einmal gehabt. Die Strafrahmen wurden diesbezüglich schon einmal erhöht, indem gesagt wurde, dann sei es international vergleichbar, dann könne man auch Verwaltungsübertretungen, Geschwindigkeitsübertretungen et cetera, die von ausländischen Kraftfahrzeughaltern verursacht wurden, verfolgen. – Und wie war dann die Realität? – Abkommen mit den anderen Ländern haben auf sich warten lassen, das hat man auch nicht verfolgt, aber die Österreicherinnen und Österreicher haben die erhöhten Strafen zu zahlen.

Und dasselbe, Herr Staatssekretär, wird jetzt auch kommen. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Ostermayer.) Sie sagen wieder: Nein, nein! Herr Staatssekretär, wir sind doch alle gelernte Österreicher, daher: Wenn jetzt ein Organmandat nicht mehr 36 €, sondern 90 € kostet, dann werden eben auch 90 € verlangt werden. Und wenn eine Anonymverfügung nicht mehr 200 €, sondern 365 € ausmacht, dann wird das auch in Zukunft verlangt und dann werden die Strafverfügungen auf 600 € aufgestockt werden!

Herr Staatssekretär, wir vom BZÖ sagen: genug gezahlt! (Beifall beim BZÖ.)

Jeder Rahmen, der gegeben wird, wird ausgeschöpft, und es wird auch in diesem Bereich zu einer Erhöhung der Strafen und zu einer Belastung vor allem der Autofahrer kommen. Deshalb lehnen wir vom BZÖ dieses Gesamtpaket ab. Hätten Sie ein eige­nes Gesetz gemacht, dann hätten Sie das nicht so verstecken können und dann hätten wir zumindest den anderen Dingen zustimmen können. Aber so werden wir in zweiter Lesung differenziert abstimmen.

Die Reformen bezüglich Verwaltungsgerichtsbarkeit sehen wir positiv, aber diese Erhöhung, diese Belastungen vor allem für die Autofahrer und die Bürger lehnen wir ab. (Beifall beim BZÖ.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


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