Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 131

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eine Beschwerde einbringen. Denken Sie zum Beispiel an Natura-2000-Gebiete, wo ein Golfplatz errichtet wird. Hier gibt es sozusagen keine subjektiven Rechte, aber das objektive Recht, dass dieses Natura-2000-Gebiet geschützt wird. Und das soll aufgrund dieses Entschließungsantrags künftig verfolgt werden können.

Wir haben uns nicht bei allem durchgesetzt, Verfahrenshilfe vor dem Verwal­tungs­gerichtshof wollten wir. Davon konnten wir leider die anderen nicht überzeugen. Es gab ursprünglich auch Übergangsregelungen, die eine Verbesserung im Rechtsschutz gebracht haben. Dann haben die Länder Stellungnahmen eingebracht. Und wie das oft so ist, wenn die Länder etwas sagen, die Regierung folgt, und in diesem Fall wurden diese Verbesserungen zurückgenommen.

Es wäre spannend, zu sehen, ob es da ganz konkrete Projekte gibt, an die man denkt, oder ob das der übliche Reflex der Länder war, dass man sich dagegenstellt.

Alles in allem kann man aber trotzdem sagen, dass dieses Verfahrensrecht ein Verfah­rensrecht ist, mit dem man einmal zu arbeiten beginnen kann. In diesem Zusam­menhang werden wir natürlich auch weiterhin dieses Projekt beobachten, auch wenn die ersten Beschlüsse auf Verfassungsebene, im Verfahrensrecht und im Organi­sationsrecht beschlossen sind. Die Materiengesetze folgen ja noch, es werden alle Ausschüsse damit befasst werden. Aber natürlich werden wir genau darauf achten, ob der Bundesverwaltungsgerichtshof beispielsweise auch die Besetzung erfährt, die wir uns alle in unseren Verhandlungen gewünscht haben, ob sich wirklich die am besten qualifizierten Personen bewerben und dann auch kommen.

Was die Gesetzesbeschwerde betrifft, stimme ich völlig mit Ihnen überein, Herr Kollege Fichtenbauer: Das ist ein Anliegen, wo alle fünf Parteien gesagt haben, dass sie hier dabei sind, dass es wichtig ist, und das darf jetzt nicht in den Mühlen des Beamtentums verloren gehen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

12.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


12.22.52

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich ganz besonders für die Worte der Vorrednerin, sie ist eine Vertreterin der Oppositionspartei, bedanken, die hier zum Ausdruck gebracht hat, dass es sich um eine ganz besondere Verwal­tungsreform handelt, nämlich um die größte seit 1925. Daher ist mir wie auch meinem Kollegen von der SPÖ so ganz besonders wichtig gewesen, dass wir hier ein großes gemeinsames Werk mit großer Übereinstimmung zustande bringen.

Ich möchte mich auch ganz ausdrücklich für die intensive Zusammenarbeit mit den Verfassungssprechern der Oppositionsparteien bedanken und dafür, dass wir so weit gekommen sind, dass wir, glaube ich, all die Probleme, die angestanden sind, all die Sorgen und Nöte, einerseits der Rechtsunterworfenen, andererseits der Rechtsan­wender und Gerichte selbst, berücksichtigt und einen guten gemeinsamen Konsens zustande gebracht haben, der, wie ich meine, wirklich sehr ansehnlich ist und dazu beiträgt, dass die Rechtsschutzfreundlichkeit und die Bürgerfreundlichkeit in Österreich einen weiteren großen Schritt in Richtung Überprüfung von Verwaltungsent­schei­dungen durch unabhängige Gerichte gemacht haben.

Meine Damen und Herren! Wir haben nicht nur über 100 Sonderbehörden aufgelöst, 33 davon vom Bund und der Rest aus den Bundesländern, sondern wir haben 9 Landesverwaltungsgerichte und 2 Bundesverwaltungsgerichte geschaffen. Das ist


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