Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 136

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

meisten meiner anderen Vorredner getan haben. Ich möchte mich wirklich ganz ausdrücklich auch bei allen Vertretern in den Klubs bedanken, bei den Abgeordneten, bei den Vertretern in den Kabinetten, ebenso bei den Vertretern von Bundeskanzler und Vizekanzler, bei den Vertretern der Länder, aber natürlich auch beim Herrn Präsidenten Perl und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Umsetzung dieses Jahrhundertprojektes, wie es ein Gerichtshofpräsident ausgedrückt hat, mitgewirkt haben und mitwirken.

Wie das Kollege Gerstl bereits sagte, bewegen wir uns tatsächlich im Zeitplan. Ich habe beim letzten Mal, als das Organisationsrecht beschlossen wurde, die Bitte geäußert, noch im Jänner das Verfahrensrecht zu beschließen. Dies ist gelungen. Dafür wirklich allen, die daran mitgewirkt haben, meinen herzlichsten Dank.

Wir haben die Präsidenten bestellt, wir haben mittlerweile die Räumlichkeiten, wir haben – auch das hat Kollege Gerstl schon gesagt – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesvergabeamtes per Ministerratsbeschluss ans Gericht trans­feriert, wir haben gestern oder vorgestern die Richterplanstellen ausgeschrieben, um rechtzeitig alle Besetzungen vornehmen zu können, und wir haben in einem Zeitplan festgelegt, dass wir bis Ende Februar im Ministerrat die große Zahl an Materien­gesetzen beschließen wollen, damit hier im Hohen Haus rechtzeitig der Beschluss gefasst werden kann und dann tatsächlich rechtzeitig, nämlich mit 1. Jänner 2014, dieses große Gericht seine Tätigkeit aufnehmen kann zugunsten der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. – Ich freue mich, dass wir uns innerhalb des Zeitplans bewe­gen. Ich danke allen, die mitgewirkt haben.

Zwei Anmerkungen noch zu Diskussionsbeiträgen: Gesetzesbeschwerde. Das Bun­des­kanzleramt hat dem Entschließungsantrag entsprechend durch den Verfassungs­dienst die beiden Varianten vorgeschlagen. Es ist ja ein parlamentarisches Projekt, und weder das Bundeskanzleramt noch das BMJ – davon gehe ich aus – haben auf Ebene der Beamtenschaft ein Interesse daran, das Thema zu blockieren. Es ist ein politisches Projekt des Parlaments, und ich verspreche Ihnen: Das Bundeskanzleramt wird weiterhin aktiv mitarbeiten, damit eine sinnvolle Regelung herauskommt. Ich sage aber gleich dazu: Wenn keine sinnvolle Regelung herauskommt, weil der Widerstand etwa im Bereich der Justiz zu groß ist, dann neige ich dazu, gar nichts zu tun. Das ist übrigens auch die Position derjenigen im Verfassungsgerichtshof, die dieses Thema in Diskussion gebracht haben.

Zum Zweiten eine Anmerkung zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Scheibner: Unsere Intention ist nicht, dass über die Frage Abgrenzung Organmandat, Strafverfügung, Anzeige eine Erhöhung der Strafen erfolgt. Es geht auch nicht darum, dass die Strafrahmen in den Materiengesetzen ausgeweitet werden sollen, sondern die Idee ist vielmehr, dass man durch die Verschiebung der Grenze zwischen Organ­mandat und Anzeige in jenen Fällen, in denen derzeit eine Anzeige erfolgen muss, in Zukunft mit dem für die Bürgerinnen und Bürger und auch die Verwaltung einfacheren Organmandat vorgehen kann. (Abg. Scheibner: Das hat ja mit den Grenzen nichts zu tun!) – Das hat sehr wohl etwas mit den Grenzen zu tun!

Das ist die Intention. Die Intention ist nicht, den Strafrahmen im KFG oder in der Straßenverkehrsordnung oder wo auch immer zu erhöhen, damit höhere Strafen verhängt werden.

Es tut mir leid, dass Sie wegen dieses Punktes nicht mitgehen. Ich bedanke mich trotzdem für die sehr konstruktive Verhaltensweise im Diskussionsprozess davor, und freue mich, dass Sie die Grundregelungen, die Hauptintention dieses Gesetzes ebenfalls mit unterstützen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.43

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite