Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 137

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


12.43.54

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Staatssekretär Ostermayer hat sich gewun­dert, dass unser Erstredner, Dr. Fichtenbauer, sich nicht für die konstruktive Zusam­menarbeit bedankt hat. Ich kann ihn jetzt nur interpretieren, ich weiß es ja nicht, aber es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder war er noch so aufgebracht darüber, dass man tatsächlich diese Rechtsmittelfrist nicht auf vier Wochen verlängern wollte, denn das war ja bis heute noch unklar – ich komme da noch kurz darauf zu sprechen –, oder er wollte es mir als Verfassungssprecher überlassen, mich zu bedanken. Es ist ja tatsächlich so: Die Zusammenarbeit hat sehr gut funktioniert, und das wurde auch zu Recht angesprochen. Es ist erfreulich, wenn wir in echte Gespräche eingebunden werden und man auch tatsächlich darauf reagiert, was von uns als Oppositionsparteien kommt.

Das Ergebnis kann sich ja sehen lassen: Erstens einmal ist die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit überhaupt ein großer Schritt, und es gibt selten wirklich große Schritte, während viele kleine großspurig angekündigt oder als solche bezeichnet werden. Das war diesmal tatsächlich eine grundlegende Änderung, die wir von Anfang an mitgetragen haben, sogar lange gefordert haben, und jetzt geht es eben an die Umsetzung in der Materie selbst.

Auf der Absicht allerdings – das muss man schon noch einmal ansprechen –, von einer Rechtsmittelfrist von zwei Wochen auszugehen, wurde jetzt wirklich über Wochen hinweg beharrt. Wir haben dazu von Anfang an darauf hingewiesen, dass jeder, der entweder als Parteienvertreter oder auch als Betroffener einmal damit zu tun gehabt hat, weiß, wie kurz zwei Wochen sind. Nicht umsonst gibt es in der Gerichtsbarkeit üblicherweise die Vier-Wochen-Frist, und wir führen ja hier eine Gerichtsbarkeit, eine Verwaltungsgerichtsbarkeit ein. Daher ist es nur selbstverständlich, dass man die Frist auch angleicht.

Angesichts all der Probleme, die bei einer Zwei-Wochen-Frist beispielsweise mit der Zustellung entstanden wären, weil die Zustellung aufgrund des Zustellgesetzes möglicherweise erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist stattgefunden hätte und so weiter und so weiter, war für uns völlig uneinsichtig, dass die Regierungsparteien nicht darauf eingehen wollten – und das aus irgendwelchen Justamentstandpunkten heraus – und die Angleichung bis heute abgelehnt haben. Umso erfreulicher ist auch das Einlenken. Das Ergebnis ist ja letztendlich das Wichtigste, und das ist positiv, aber es bleibt schon noch die Erinnerung an dieses Beharrungsvermögen ohne jeden sachlichen Hintergrund.

Was noch offen bleibt, sind ein paar Entschließungsanträge, die wir zur Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen haben. Das war einerseits einmal zur Be­stellung der Präsidenten und Vizepräsidenten, aber auch der Richter. Obwohl es einen einstimmigen Beschluss aller Parteien dazu gibt, ist es so, dass beim Bundesfinanz­gericht das, was eingefordert wurde, nämlich eine Kommission, nicht beschlossen wurde, bis heute nicht umgesetzt ist und sogar abgelehnt wird. Das können wir tatsächlich nicht nachvollziehen, warum die Parteien das einstimmig beschließen und es dann nicht gelingt, es umzusetzen; immerhin gehört ja auch jeder Minister einer Partei an, die da mitgestimmt hat.

Ein zweiter Punkt, der damit im Zusammenhang steht, ist die Umsetzung in den Ländern. Das ist zu Recht schon angesprochen worden. Die Nichtvereinheitlichung in den Ländern ist ein echtes Problem. Es tritt damit das auf, was wir von Anfang an auch


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