Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 138

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mit in die Diskussion eingebracht haben. Wesentlich bei der Einführung der Landes­verwaltungsgerichtshöfe und auch des Bundesverwaltungsgerichtes war, dass man den unmittelbaren Einfluss der Länder, der ja letztlich aus der Politik kommt, auf die Verwaltung reduziert und eben ein Gericht einsetzt. Da haben wir jetzt die Befürchtung, dass sich die Länder die Organisationen sehr wohl so herrichten, dass sie erst recht wieder Einfluss nehmen können. Das geht natürlich einerseits über die Bestellung der Präsidenten, Vizepräsidenten, das geht über die Bestellung der Richter und über die Geschäftsverteilung. Dazu haben wir zum Beispiel mit Wien schon ein negatives Beispiel, wie es nicht sein sollte. Das ist also ein offener Punkt.

Ein offener Punkt ist auch das Kommandantenverfahren. Da wurde uns versprochen, dass es schon jetzt im Jänner einen Entwurf des Verteidigungsministeriums dazu geben wird. Wahrscheinlich war der 20. Jänner so unglaublich bedrückend für das Ministerium, dass man das nicht geschafft hat. Wir gehen davon aus, dass das bald einmal kommen wird.

Der Instanzenzug bei den rechtsberatenden Berufen ist offen. Die Neuordnung des Instanzenzugs im Universitätsbereich ist offen. Das sind also die offenen Stellen. Zur Einführung der Gesetzesbeschwerde haben wir heute sehr positive Ankündigungen gehört. Das ist tatsächlich eine Rechtsschutzlücke, die es zu füllen gilt, und daher sind wir ganz vehement dafür, dass das eingeführt wird. Wir haben das ja in Diskussion gebracht, und wir werden da auch dahinter sein. Hoffentlich geht die konstruktive Zusammenarbeit weiter, sodass es uns auch noch gelingt, das umzusetzen.

In Summe ist das also eine positive Entwicklung.

Noch ein Wort zu den Ausführungen des Kollegen Scheibner: Ich teile völlig die Meinung, und da gehen wir ja eigentlich auch immer konform, dass Gebühren­erhö­hungen abzulehnen sind. Allerdings geht es hier nicht um eine Gebühren­erhöhung, sondern es geht darum, dass dann, wenn man sich nicht rechtskonform verhält, eine Strafe erlassen wird. Das sind zwei verschiedene Dinge, und das muss man auseinan­derhalten. – Gut. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scheibner: Es geht um die Erhöhung, zum Teil um eine Verdoppelung der Beträge!)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


12.49.41

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer diese Debatte als Nichtjurist verfolgt – also wohl auch die meisten Bürgerinnen und Bürger, die diese Debatte verfolgen –, fragt sich sicherlich, was wir da heute beschließen beziehungsweise wovon wir da heute überhaupt sprechen. Es ist ein sehr komplexes, technisches Gesetz, das wir hier vorliegen haben. Deswegen möchte ich kurz darauf eingehen, was der Sinn und Zweck dahinter ist.

Wir haben vor Kurzem eine große Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle beschlossen. Was heißt das? – Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise in der ersten Instanz im verwaltungsrechtlichen Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde stehen, haben nun in der zweiten und dritten Instanz Gerichte. Wir in Österreich waren leider Nachzügler im Bereich des Rechtsschutzes, was das verwaltungsbehördliche Verfahren anbelangt. Mit dieser großen Strukturänderung machen wir nun einen großen Schritt vorwärts. Trotz der verschiedenen offenen Punkte, die mein Vorredner angesprochen hat, möchte ich mich darauf konzentrieren, was wir heute mit dem Abänderungsantrag und mit diesem Gesetz beschließen.

 


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