Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 139

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Unsere Intention ist, jetzt die Übergangsbestimmungen beziehungsweise die verfah­rens­rechtliche Ausgestaltung zu beschließen, damit wir für die neuen Landes­verwaltungsgerichtshöfe und auch für das Bundesverwaltungsgericht ein einheitliches Verfahrensrecht haben. Es erfolgt sozusagen einen Umgestaltung in ein gerichtliches verwaltungsrechtliches Verfahren. Diese Umstellung soll kostenneutral erfolgen. Besonders wichtig ist auch, dass die Verwaltungsverfahren beziehungsweise dann auch die Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshöfen beschleunigt werden und auch der Rechtsschutz verbessert wird. Wichtig und ganz zentral ist – und ich freue mich darüber, dass es da auch zu einer Einigung gekommen ist –, dass wir die Beschwer­defrist einheitlich auf vier Wochen festsetzen. Das ist für jeden Rechtsuchenden, für den Rechtsanwender und auch für die Parteienvertreter sehr, sehr wichtig und besser, als wenn man in den verschiedenen Bereichen immer wieder verschiedene Fristen­läufe zu beachten hätte.

Wir führen auch den elektronischen Rechtsverkehr für den VwGH ein. Es kommt zu legistischen Bereinigungen. Essenziell ist auch, dass die Kosten für die Parteien gleich wie im jetzigen AVG-Verfahren bleiben, denn Kostenneutralität ist in unserer Zeit sehr, sehr wichtig, insbesondere auch für den Rechtsuchenden. Ich möchte mich meinen Vorrednern insbesondere dahin gehend anschließen, dass ich mich für die konstruktive Zusammenarbeit im Verfassungsausschuss herzlich bedanken möchte. (Beifall bei der SPÖ.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


12.52.45

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Staatssekretär, ich darf Sie schon korri­gieren: Die Strafhöhe bei einem Organmandat, bei einer Strafverfügung, bei einer Anonymverfügung orientiert sich ja an der Schwere des Delikts. Das heißt, wenn man beispielsweise 50 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt, ist der Führerschein weg und die Anzeige da. Das können Sie auch nicht damit umgehen, dass Sie die Höchstgrenzen für Strafverfügungen, wie Herbert Scheibner es gesagt hat, auf 600 € erhöhen, bei Anonymverfügungen auf 365 € und bei Organmandaten überhaupt von 36 € auf 90 €. Das ist ja dann kein Spielraum, sondern selbst­verständlich geben Sie damit die Ermächtigung zu einer weiteren Abzocke im Sinne einer Wegelagerei. (Beifall beim BZÖ.)

Selbstverständlich werden die Exekutivbehörden diese Strafrahmen ausnützen, in Zukunft höhere Strafen verordnen und den Menschen weiterhin die Cents und die Euros aus der Tasche ziehen. Jetzt haben wir auf den österreichischen Autobahnen ohnehin schon die höchsten Treibstoffpreise, Rekordpreise zur Oster- und zur Ferien­zeit. Die Bundesregierung ist in diesem Bereich komplett untätig, obwohl sie kartellrechtlich Möglichkeiten hätte, obwohl sie einen Verordnungsentwurf aus dem Jahr 1999 hätte, nach dem der Bundesminister für Wirtschaft selbstverständlich eine Höchstpreisdeckelung einführen könnte.

Das tun Sie aber nicht, sondern Sie lassen Ihre Genossen bei der OMV, bei den Treibstoffkonzernen weiterhin die Menschen in diesem Land abzocken, die sich das tägliche Leben nicht mehr leisten können, die Mütter, die ihre Kinder in die Schule führen. Da rede ich jetzt gar nicht von denen, die das Auto zum Spaß benützen, denn das ist ohnehin die Minderheit in diesem Land. Die meisten Menschen brauchen das Auto, weil Sie nicht einmal in der Lage sind, den öffentlichen Verkehr ordnungsgemäß auszubauen. Und dann gehen Sie einmal mehr her und erhöhen die Strafen in Österreich, um damit den Menschen weiterhin das Geld aus der Tasche zu ziehen.

 


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