Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 140

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Ich verleihe schon meiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass die Freiheitliche Partei dieser Straferhöhung zustimmt. Bei den Grünen sind wir das ja gewohnt, aber dass die FPÖ, die ja jetzt nur mehr in Restbeständen im Saal vorhanden ist – ich wende mich zumindest an die wenigen Ansprechpartner, die ich da jetzt an einer Hand abzählen kann (Abg. Dr. Graf: Damit sind wir immer noch mehr als ihr!) –, einer Verdoppelung der Strafen zustimmt, wundert mich schon. Gemäß den Worten des Kollegen Fichtenbauer stimmt ihr dem zu! Der Herr Staatssekretär hat sich ja auch schon mit „Gedichterl und Veilchensträußchen“ bei euch dafür bedankt. Er ist so froh, dass vier Parteien dieses Hauses dem zustimmen. Das ist ja ein Irrsinn!

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, die Reform ist inhaltlich durchaus richtig, und Herbert Scheibner hat das ausgeführt, aber sie wird auch dazu führen, dass die Kosten um 30 Prozent ansteigen werden – und darüber müssen Sie den Streit nicht mit mir führen, sondern da haben Sie den Streit mit dem Rechnungshof zu führen, der das behauptet. Also so stelle ich mir eine Reform nicht vor!

Wenn ich in Österreich die 21 Sozialversicherungsanstalten zusammenlegen will, wozu Sie bis heute nicht in der Lage sind, dann will ich nicht, dass das 50 Prozent mehr kostet, sondern dass die Beitragszahler in dem Land endlich entlastet werden. Das tun Sie im Übrigen auch nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie hier hunderte von Institutionen zusammenlegen und eine neue Verwaltungs­gerichtsbarkeit in Österreich einführen, dann erwarte ich mir davon, dass die Kosten und der Personalaufwand sinken und der Rechnungshof nicht 30 Prozent Mehrkosten ausweist. Wenn in Zukunft Ihre Reformen in Österreich so ausschauen, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht. (Beifall beim BZÖ.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


12.56.31

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Grosz, nicht die Strafsätze werden erhöht, sondern die Strafrahmen werden verändert. (Die Abgeordneten Scheibner und Grosz: Und die werden dann auch ausgeschöpft werden!)

Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausfüh­rungs­gesetz wird ein weiterer Schritt für die größte Verwaltungs- und Rechtsstaats­reform seit Jahrzehnten gesetzt. Wir haben ja im Mai dieses Jahres einstimmig die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beschlossen. Jetzt folgen die Ausführungs­gesetze.

Zur Erinnerung: Worum geht es? – Ein paar Punkte. Es geht um mehr Rechtsschutz. Jede Bürgerin, jeder Bürger, jeder Unternehmer kann sich gegen die Entscheidung einer Behörde, mit der er nicht einverstanden ist, sofort an ein Gericht wenden. Kein langes Warten, keine langen Instanzenzüge, sondern direkter Rechtsschutz durch unabhängige Richter.

Zweitens: Die Verfahren werden schneller. Durch schlankere Strukturen und kürzere Instanzenzüge können die meisten Verfahren voraussichtlich schneller abgeschlossen werden, und eine schneller wirksame Rechtssicherheit ist gut für die Menschen und ist gut für den Wirtschaftsstandort Österreich. Nichts ist schlimmer als jahrelange Un­sicher­heiten, egal ob es Asylwerber betrifft oder ob es um die Frage geht, ob Unter­nehmer expandieren können.

 


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