Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 141

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Drittens: Es geht um eine Verwaltungsstrukturreform. Über 100 Behörden werden durch elf Verwaltungsgerichte ersetzt, je eines in den Bundesländern, dazu der Bundesverwaltungsgerichtshof und das Bundesfinanzgericht.

Nun zurück zu den Verfahrensgesetzen. Ich freue mich sehr, dass dieses Verfahrens­recht in gutem Einklang mit den Bundesländern in einer Bund/Länderarbeitsgruppe verhandelt wurde. Ganz besonders hervorzuheben ist der Wunsch sowohl des Nationalrates als auch der Bundesländer, nämlich: Der Zugang zum Verwaltungs­gerichtshof ist unkompliziert und bürgerfreundlich zu gestalten. Es gibt keinen Anwalts­zwang oder sonstige überkomplizierte Bestimmungen mehr, denn Ziel dieser Reform ist es, den Rechtsschutz zu verbessern und nicht zu erschweren. Gleichzeitig wird auch sichergestellt, dass die Kosten dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht explo­dieren, indem wir praktikable und effiziente Verwaltungsabläufe ermöglichen.

Ich bin auch persönlich stolz darauf, dass wir einen weiteren Baustein beschließen, der die angegangene Reform weiterführt und der den Bundesländern auch einen Anteil an der Staatsfunktion Gerichtsbarkeit übergibt. Gerade die Gesetzentwürfe meines Bun­des­landes Oberösterreich wurden vielfach positiv hinsichtlich der Sicherung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte erwähnt und als vorbildhaft bezeichnet. Das ist gut, denn da geht es um eine unabhängige Gerichtsbarkeit, und es zeigt auch, dass die Bundesländer ihre Verpflichtungen und ihre Verantwortung in höchstem Maß ernst nehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch dieses Gesetz ist wie die Verfassungsnovelle ein gutes Beispiel dafür, wie auch große Verwaltungsreformen umgesetzt werden können, nämlich in einem konstruktiven Dialog zwischen dem Bund und den Ländern, aber auch mit der Opposition, wie diese heutige Debatte zeigt. Wenn alle das Gemein­same vor das Trennende stellen, sind auch Reformen machbar. Das Parlament hat in dieser Materie bewiesen, dass es keine Durchwink-Maschinerie ist, wie es in diesen Tagen immer genannt wurde, sondern ein wichtiger Teil einer funktionierenden Demokratie. Ich sage das ganz bewusst auch jenen, die die Arbeitsfähigkeit dieser Bundesregierung, dieses Parlaments und des Bundesstaates immer wieder in Zweifel ziehen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich all jenen, die schon direkt angesprochen wurden, meinen Dank aussprechen, denn nur unter der Mitwirkung aller sind solche großen Reformen möglich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.01.45

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Fernsehschirmen! Diese Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, die wir im letzten Jahr beschlossen haben, ist ein Jahrhundertgesetz – dem ist, glaube ich, nichts hinzuzufügen. Es war schon lange ein Wunsch auf innerstaatlicher Ebene und lange eine Forderung auf euro­päischer Ebene. Da wundere ich mich über den einen oder anderen Redebeitrag, weil ich glaube, Österreich, die österreichische Politik kann stolz darauf sein, dass wir die­ses moderne Gesetz beschlossen haben, und die Vorbereitungen für das Inkrafttreten am 1. Jänner 2014 müssen gemacht werden – das weiß jeder.

Ich kann mich gut erinnern, Kollege Fichtenbauer – ich habe immer dieselbe Meinung vertreten –, aber auch Herbert Scheibner, wir haben ununterbrochen darüber diskutiert,


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