Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 142

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dass die Anpassung des Richterstatus nicht allzu lang dauern darf. Eine gewisse Zeit wird es aus rein organisatorischen Gründen jedoch dauern. (Abg. Scheibner: Zehn Jahre?!) Wenn wir das wollen und wenn wir das ernst nehmen – und ich bekenne mich dazu –, dann muss man nicht nachdenken, dann weiß man, dass das etwas kostet. Das hat jeder gewusst. Es gab nie eine andere Diskussion. (Abg. Scheibner: Nein, das stimmt nicht!) – Bitte erzähl mir das jetzt nicht! Ich glaube, dass wir im Gesetz­werdungsprozess, im Verhandlungsprozess auf jede einzelne Forderung und jeden einzelnen Wunsch, der berechtigt war, eingegangen sind. Man hätte diese Regelung vielleicht früher als heute schaffen können, aber ich glaube, dass wir hier im Hohen Haus durchaus erhobenen Hauptes – ich sehe das wirklich als Jahrhundertgesetz, auch mit diesem Verfahrensgesetz – dazu stehen können. Ich glaube, dass wir eine breite Einbindung aller erfolgt ist, und ich stehe nicht an, mich bei allen zu bedanken.

Da muss man nicht einen kleinen Punkt herausnehmen, der übrigens falsch inter­pretiert worden ist; er ist ohnehin bereits richtiggestellt worden. Ich glaube nicht, dass jemand eine Freude hat, wenn ununterbrochen Anzeigen gemacht werden, weil das auch verwaltungsreformatorisch gesehen nicht gerade der richtige Ansatz ist. Ich glaube auch, dass das in das Gesamtkonzept hineinpasst. Das wissen wir alle.

Ich glaube, dass das ein Tag für die österreichische Politik ist, ein Tag für die Österreicherinnen und Österreicher, weil es Qualitätssicherung und Rechtsschutz entsprechend dem modernsten Standard bedeutet. Ich lade Sie alle ein, dieser so wichtigen Materie Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.04.25

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Ja, mein Vorredner hat es als Jahrhundertgesetz beschrieben, ein paar andere VorrednerInnen haben gesagt, es ist die größte Veränderung im positiven Sinn in der Zweiten Republik. Es ist auf jeden Fall ein großer Wurf, und darauf können wir im Haus hier sehr stolz sein. Da gebe ich meinem Vorredner recht. Man kann mit erhobenem Haupt ein Beispiel dafür bringen, wie man gemeinsam in guter Verhandlungsmanier etwas zum Wohle der Österreiche­rinnen und Österreicher umsetzt, damit in Zukunft nicht mehr Beamte darüber ent­scheiden müssen, was sozusagen der vorherige Beamte entschieden hat, damit wir diesen Dschungel von Sonderbehörden lichten und dadurch dem Bürger auch die notwendige Orientierung schenken, die er braucht, um zu seiner Rechtssicherheit zu kommen, und dass ab dem Jahr 2014 eben unabhängige Richterinnen und Richter über eine Revision entscheiden, ohne dass diese vorher diverse Verwaltungsebenen mühsam durchschreiten müssen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir haben einen ambitionierten Zeitplan im Vorfeld bereits näher erläutert. Heute setzen wir einen weiteren Meilenstein. Es gibt noch ein paar Punkte, die noch auf der Agenda stehen, die bedürfen nach wie vor einer konstruktiven und vor allem sachlichen Diskussion, damit wir alles zeitgemäß in Ordnung bringen können, damit das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2014 auch möglich ist.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, wenn wir hier eine Reform in dieser Art und Weise beschließen, auch sachlich abarbeiten, dann kommt dem Bürger hier einiges zugute, dann haben wir auch die notwendigen Mehrheiten hier im Haus und draußen. Dafür danke ich allen, die sich hier so konstruktiv eingebracht haben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.06

 


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