auch die Reformkompetenz dieses Hauses, aber auch der Bundesregierung und der Bundesländer.
Ich möchte daher darauf plädieren, diese Chance zu nutzen und diese Gesetzesverabschiedung heute als Start für weitere Innovationen in unserer Staatsreformdebatte aufzufassen. Ich glaube, es gibt genug Möglichkeiten, hier vieles weiter voranzutreiben. Die Bürgerinnen und Bürger sind oft sehr verzweifelt und sehen sich vor die Situation gestellt, dass die Lebensumstände und die Lebensvoraussetzungen, die Lebensqualitäten in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Das betrifft zum Beispiel die Wohnbauförderung, die Sozialleistungen, die Kindergartenleistungen und die schulischen Voraussetzungen und Qualitäten. Ich möchte nicht wissen, wie die Entscheidungen hier ausgehen würden, wenn irgendein Bürger einmal herginge und beim Europäischen Gerichtshof klagen würde, weil in seinem Bundesland irgendeine Leistung schlechter ist als in einem anderen. Das heißt also, wir haben bundesweite Steuerzahler, aber sie können in der Qualität unterschiedlich davon, sozusagen von dem Glanz, den der Staat ausgibt und über die Bundesländer verteilt, partizipieren.
Herr Landeshauptmann Platter von Tirol, der momentan Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz ist, hat schon einen aus meiner Sicht wirklich großartigen Vorschlag gemacht. Er sagt, die Bundesländer sollten durchaus nicht nur das Geld vom Bund bekommen, sondern für einen Anteil der Steuereinnahmen des Bundes mehr oder weniger auch die politische Verantwortung übernehmen und vielleicht sogar eine Senkung oder eine Erhöhung, je nach den Bedürfnissen der Bundesländer, dieser Landesanteile realisieren. Wir haben das vor vielen Jahren, da war noch Ferdinand Lacina Bundesminister, bereits diskutiert. Damals haben die Bundesländer das strikt abgelehnt. Ich finde diesen Vorschlag exzellent und sehr gut. Ich glaube, dass es enormen Reformbedarf gibt. Wir haben die Probleme der Landesfinanzen in Kärnten, Salzburg, Wohnbauförderungsgelder in Niederösterreich. Also die Probleme sind ziemlich gerecht verteilt. Das sollte wirklich genutzt werden, um hier weiter voranzuschreiten.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen: Österreich ist ein bisschen kleiner als Bayern. Wenn die Bayern so organisiert wären wie wir in Österreich mit unserer föderalistischen Struktur, wären sie nicht finanzierbar oder nicht so erfolgreich. Sie können sich aber, weil sie besser organisiert sind, eine Forschungsquote von 4,5 Prozent leisten. Wir sollten hier ansetzen, glaube ich. Es ist wirklich eine große Herausforderung, aber ich bin auch überzeugt, dass die Menschen das machen können, und wir müssen uns der Relationen bewusst sein. Der Bezirksvorsteher Norbert Scheed im 22. Bezirk hat ungefähr gleich viele Leute wie die Landeshauptleute in den kleineren Bundesländern in Österreich zu managen. Darüber sollte man nachdenken, und ich glaube, der heutige Tag ist ein guter Anstoß, um diese Debatten fortzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.19
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz ist die notwendige Konsequenz auf die grundsätzliche Neuordnung und Neuorganisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich. Insgesamt werden mit diesem Bundesgesetz 16 Verwaltungsgesetze geändert.
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