Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 152

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Es sieht zwar auch die vorliegende Richtlinie nicht vor, dass Konzessionen zwingend an externe Dritte zu vergeben sind, auf allen Ebenen besteht aber die Gefahr, dass das Erfordernis zur Vergabe von Konzessionen an Private steigen könnte, Dabei würden durch den größeren Bearbeitungsaufwand nicht nur kleinere und mittlere Unternehmen in Österreich an der Teilnahme am Verfahren gehindert, sondern der öffentlichen Hand ein erhöhter externer Beratungsbedarf mit entsprechenden Kosten erwachsen.

Es ist daher wichtig, Position zu beziehen und den politischen Weg einzuschlagen, dass - gerade wenn es um die Versorgung der Bevölkerung mit sogenannten Dienst­leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse geht (wie etwa Müllentsorgung, Wasser und Energieversorgung) - nicht das Argument des billigsten Angebotes im Vordergrund steht. Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger zu leistbaren Preisen muss insofern Priorität haben.

Die Richtlinie kann den Gestaltungsspielraum für Kommunen im Bereich der Öffent­lichen Daseinsvorsorge einschränken . In Österreich verschärft sich die Situation dadurch, dass viele Gemeinden nur mit großer Anstrengung den ordentlichen Haushalt ausgleichen können. Sollten sich Gemeinden entschließen, öffentliche Dienstleistun­gen an Private auszulagern, können sie das in Hinkunft nur mehr nach den Kriterien der Konzessionsrichtlinie, die grundsätzlich eine europaweite Ausschreibung vorsieht, tun. Das Tor zum öffentlichen Versorgungssektor für internationale Großkonzerne, die zu den Hauptbetreibern der Konzessionsrichtlinie zählen, würde dadurch weiter ge­öffnet und insbesondere auch auf den Wasserversorgungsbereich ausgedehnt.

Der Bereich der Öffentlichen Daseinsvorsorge gehört zu den ureigenen und damit hoheitlichen Aufgaben der Gemeinden. Dieser darf nicht zum Spielball von wirt­schaft­lichen Interessen werden, da ansonsten eine massive Gefahr für die Versor­gungs­sicherheit im ländlichen Raum besteht.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dass sie in den Organen der Europäischen Union für eine Ablehnung oder umfassende Änderung der von der Europäischen Kommission geplanten Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen eintritt.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Pirklhuber: Herr Präsident, wo war da der Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand?)

 


13.34.48

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Dieser dritte Sammelbericht des Petitionsausschusses umfasst diesmal elf Petitionen und fünf Bürgerinitiativen, die wir 2012 auf parlamentarischer Ebene behandelt haben.

Es sind verschiedenste Bürgeranliegen, und diese zeigen, dass die Möglichkeiten der direkten Demokratie an Bedeutung gewinnen. Das haben im Herbst auch die Volksanwälte bei einer Aussprache mit dem Petitionsausschuss bestätigt. Die Bür­gerInnen wollen mehr Kontakt zu politischen Vertretern und auch die Erwartungen an die Volksanwaltschaft steigen. Parlamentarische Strukturen stehen laufend vor der


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