Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 185

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geordnetes, nach europäischem Recht abgewickeltes Konzessionsverfahren sein. Und da weiß ich nicht, was wir da jetzt dagegen haben.

Die Endformulierung, die dann im Europäischen Rat beschlossen wird, haben wir ja noch nicht. Darum habe ich gesagt, wir werden diese Diskussion sehr genau verfolgen, die jetzt im Europäischen Parlament stattfindet, die bisher (Abg. Scheibner: Wieso waren Sie dann zuerst dagegen?) – Das will ich ja erklären. Weil natürlich die Gefahr besteht, dass jemand in diesen Diskussionsprozess irgendeine Art von Verpflichtung einer Ausschreibung, die wir nicht wollen, hineinschmuggelt. Aber so, wie der Richtlinienvorschlag jetzt formuliert ist, zur Stunde mit der Zustimmung des Kollegen Mitterlehner existiert, gibt es diesbezüglich keine Bedenken. Der Binnenmarkt­kom­missar hat dazu auch Stellung genommen, auch mein Verfassungsdienst, der genau dasselbe sagt, auch die zuständigen Stellen in Brüssel von uns haben das sehr genau geprüft, und alle gemeinsam sagen: Der Richtlinienvorschlag beeinträchtigt in keiner Weise die Autonomie der Gebietskörperschaften bei der Organisation der Wasserver­sorgung. Er enthält nämlich keine Verpflichtung zur Vergabe dieser Leistungen am Markt. Und darum geht es. (Abg. Dr. Bartenstein: Na bitte! – Abg. Bucher: Der Häupl sieht das anders!)

Und warum hätte ich das jetzt beeinspruchen sollen? Abgesehen davon, dass das Bundeskanzleramt mit mir eine Weisung erteilt und der Minister jetzt in einem Diskussionsprozess steht und ich nicht weiß, ob es nicht noch nachteilig verändert wird. Zum Schluss habe die Entscheidung im Europäischen Rat ich, und Sie können sich darauf verlassen (Abg. Strache: Verlassen wollen wir uns nicht! – Abg. Bucher: Das haben wir schon gesehen!): Ich werde einer Regelung nur dann zustimmen, wenn sie in keiner Weise uns irgendwie verpflichtet, unsere Wasserversorgung in Frage zu stellen, weil ich bin nämlich dafür, dass sie in öffentlicher Hand bleibt! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Idee, dass ich, egal, was da drinnen steht, nur weil das Wort „Trinkwasser“ vorkommt, dagegen stimmen muss, die kann ich nicht nachvollziehen, weil es wird uns ja wohl etwas Geordnetes lieber sein als etwas Ungeordnetes. Und ich bleibe dabei, und darum war mir die Diskussion am Vormittag, wo ich das schon gesagt habe, wichtig, und ich danke für die Gelegenheit, hier das noch einmal klarstellen zu dürfen: Sie können uns daran messen, ob wir in diesem Diskussionsprozess den österreichischen Standpunkt vertreten. Und ich möchte das an einem anderen Beispiel aufzeigen, an der Atomenergie. (Abg. Strache: Da haben Sie schon oft die Latte nicht übersprungen!)

Tatsächlich werde ich immer dafür sein, dass wir in ganz Europa, auch weltweit, so wie in Österreich auf Nuklearenergie verzichten. Schrittweise, je schneller, umso besser. Aber ich werde mich nicht dagegen stellen, wenn morgen in einem Stresstest gemeinsam mit den NGOs – das wäre mir am liebsten, weil da habe ich mehr Ver­trauen als zu der einen oder anderen Stelle – die Sicherheitsstandards der Atom­kraftwerke überprüft werden. Das ist eine aktuelle Diskussion. Da könnte auch einer sagen: Wozu brauchen wir denn Atomkraftwerke überprüfen, wenn wir sowieso gegen Atomkraftwerke sind? Da ist es doch gescheiter, wir stimmen nur mehr dem sofortigen Abreißen aller Atomkraftwerke zu. Einen anderen Beschluss fassen wir sicherheits­halber nicht mehr, weil vielleicht leitet einer aus der Überprüfung ab, dass man ohnedies weiter auf die Atomkraft setzen kann.

Daher kann man da, glaube ich, eine ganz klare Sprache sprechen. Wir werden immer wieder Dingen zustimmen, die mit ordnungsgemäßer Vergabe – oder dort, wo es um Sicherheit geht, mit Überprüfung von Sicherheit; in dem Fall geht es um Vergabe, beim Konzessionsrecht – zu tun haben, werden aber inhaltlich hundertprozentig klarstellen,


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