Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 184

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Stellungnahme sollte 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


15.20.00

Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon Gelegenheit gehabt, am Vormittag die Diskussion zu führen, und ich möchte gleich mit einer Wortmeldung, die ich nicht so geteilt habe, vom Herrn Bartenstein beginnen, und zwar deshalb, weil die Schlussfolgerung, ein Verfas­sungsgesetz hätte keinen Sinn in Österreich, weil europäisches Recht stärker wäre, in dem Fall falsch ist. Und zwar aus folgendem Grund: Wenn wir  (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) – Sie haben gesagt, selbst wenn wir ein Verfassungsgesetz beschließen, würde uns das nichts helfen, wenn das europäische Recht eine andere Regelung vorsieht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein. – Abg. Kopf: Das hat der Öhlinger heute in der Früh gesagt!) Na gut, wenn Sie es so nicht gemeint haben, haben Sie es halt nicht so gemeint. Die anderen werden es ja auch gehört haben. Hauptsache, Sie haben es nicht so gemeint.

Ich möchte Ihnen daher sagen, warum ich überzeugt bin, dass, wenn Österreich ein Verfassungsgesetz schafft – und ich gehe davon aus, dass wir das gemeinsam zustande bringen –, in dem klar und deutlich drinnen steht, dass wir nicht bereit sind, die öffentliche Wasserversorgung in irgendeiner Art und Weise zu privatisieren, sondern das als eine eindeutig öffentliche Aufgabe ansehen, dann auch die Euro­päische Union nicht die Möglichkeit hätte, einen anderen Beschluss zu fassen, weil das der Einstimmigkeit unterliegt.

Das heißt: Wenn jemand auf die Idee kommt – das ist ja gar nicht die aktuelle Diskussion, aber nehmen wir es an, es gibt ja in Europa viele, die ihre Wassernetze teilweise oder Konzessionen zur Betreuung oder auch zum Bau von Wasserleitungen verkaufen –, wenn die eines Tages die Mehrheit hätten und auf die Idee kommen, ein Gesetz zu schaffen, das die Ausschreibung der Wassernetze und die Privatisierung dieser Wassernetze verlangt, könnte Österreich alleine, weil hier die Einstimmigkeit gilt, dagegen stimmen (Beifall des Abg. Strache), und es ist mit einem Verfassungsgesetz dann in Österreich, das mit einer Zweidrittelmehrheit abgesichert ist, dafür zu sorgen, dass das nicht der Fall ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Mir ist das deshalb so wichtig zu erklären, weil ich überzeugt bin, dass dieses Verfas­sungsgesetz sehr wohl einen Sinn hat, obwohl ich da einige höhnische Bemerkungen dazu gehört habe, das sei populistisch und nicht notwendig, und so weiter. Ich halte den Schutz unseres Wassers für so notwendig, dass da das Wort Populismus wahrlich nicht angebracht ist, sondern das ist ein Schutz, der gerechtfertigt ist. (Beifall bei der SPÖ.)

So, und nun kommen wir zur Frage: Was hat jetzt diese Richtlinie, dieser Richt­linienvorschlag, der derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird (Abg. Bucher: Weisung!), ja, auch die Weisung, mit dieser Diskussion, mit unserem Trinkwasser zu tun? Abgesehen davon, dass die Konzessionsrichtlinie mehrere Teile betrifft, komme ich gleich zu dem Punkt, wo es um das Trinkwasser geht.

Ich bin der Überzeugung – und ich habe das auch am Vormittag gesagt, und ich sage es noch einmal –, wenn jemand, was ich nicht in Österreich möchte, was ich aber in Italien, in Spanien, in Großbritannien nicht bestimmen kann, weil es das Recht der jeweiligen Länder ist, wenn jemand irgendwo in Europa Teile eines Wassernetzes oder Konzessionen für den Bau von Wasserleitungen oder die Betreuung von Wasserleitungen verkauft, dann kann er sie nicht seinem Cousin verkaufen, außer der gewinnt nach europäischen Richtlinien die Ausschreibung. Also dann muss das ein


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