Aber auf europäischer Ebene hat sich nunmehr leider wiederum in drastischer Weise gezeigt, wie berechtigt unsere Warnungen in der Vergangenheit waren. Konkret geht es jetzt um die Europäische Kommission, die bereits im Jahr 2011 eine Richtlinie für die Konzessionsvergabe vorgelegt hat. Der Inhalt ist, dass öffentliche Stellen wie Gemeinden die Vergabe von Dienstleistungen, wie eben der Wasserversorgung, dem allgemeinen Wettbewerb öffnen können.
Nun ist Dienstleistung nicht gleich Dienstleistung. Herr Bürgermeister, da wirst du mir recht geben, dass die Dienstleistung wie Schneeräumung oder Müllentsorgung ganz etwas anderes ist als die Wasserversorgung. Das ist einmal ein großer Unterschied.
Und wenn ich jetzt diese Ausschreibungspflicht bei der Konzession für einen weiteren Schritt in die Richtung halte, dass künftig alle Tätigkeiten des öffentlichen Lebens an private Firmen vergeben werden sollen, so muss ich schon meinen Protest dagegen kundtun.
Etliche Gemeinden in Österreich haben die Wasserversorgung oder die Wasserentsorgung teilprivatisiert, sozusagen an Firmen weitergegeben, aber diese Firmen, die ausgelagert sind, sind ja alle im Besitz der Kommunen. Das ist einmal ein großer Unterschied, weil sie im Besitz der Kommunen sind. (Abg. Dr. Bartenstein: Nicht alle!) Von diesen schon!
Diese Bedrohungslage, die mit diesem Privatisierungsdruck für unser Wasser verbunden ist, für das weiße Gold, das wir haben, ist groß, denn der Großteil der österreichischen Gemeinden, wie wir wissen, ist verschuldet und könnte dem Ruf des schnellen Geldes, den Angeboten der Konzerne verfallen und die Chance nützen, um die Gemeindekassen zu füllen. Der Druck von den Konzernen, die fette Gewinne oder Renditen mit der Wasserversorgung, dem Wassergeschäft machen wollen, auf genau diese finanzschwachen Gemeinden ist enorm groß.
Die Wasserressourcen, das Wasser selbst, aber auch die Verteilungsinfrastruktur wie die Quellfassungen, die Wasserbehälter, die ganzen Leitungen und so weiter, das alles muss in öffentlicher Hand bleiben.
Ich frage mich schon, was ist, wenn dann zum Beispiel ein Privatunternehmer keine Investitionen in die Behälter, in Leitungen, Quellfassungen und so weiter mehr tätigen will, weil nicht genug Gewinn für ihn abfällt. Was passiert dann? Oder was ist, wenn diese Unternehmen die Leitungen aus welchen Gründen auch immer nicht mehr betreiben können? Was ist dann? Dann muss wieder die öffentliche Hand herhalten, so ähnlich, wie das bei den Banken und Großkonzernen war, wo die Profite zwar abgeschöpft worden sind, kräftige Provisionen gezahlt worden sind, aber wenn es einen Verlust gibt, dann muss die öffentliche Hand einspringen, und der Steuerzahler blecht wieder. Und so kann es halt nicht sein, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Wir haben es ja schon bei der Raumordnung erlebt, wie schnell sich Gemeinden einem wirtschaftlichen Druck ganz einfach beugen. Das hat man bei der Raumordnung gesehen. Und deswegen appelliere ich an Sie, Herr Bundeskanzler, dass Sie im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher – mir ist schon klar, dass es verschiedene gesetzliche Grundlagen in Europa gibt; bei manchen kann man es nicht privatisieren, bei anderen schon – hier Vorsorge treffen, und dazu wäre es halt notwendig, das Ganze in den Verfassungsrang in Österreich zu schreiben, damit wir das gesichert haben.
Man braucht sich ja nur anzuschauen, wie das dann privatisiert läuft. Etwa in England mit seinen privaten Linien, wo die WCs abgesperrt sind, die Garnituren unsauber, die
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite