ihre Kontrolle über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser weiterhin sicherstellt und Wasserversorgung als Ziel der öffentlichen Hand verankert.“
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Das ist die schärfste mögliche Regelung, die hier im Parlament zu fassen ist, und diesen Weg werden wir einschlagen, und Sie sind herzlichst eingeladen, diesem Entschließungsantrag der beiden Koalitionsparteien auch zuzustimmen.
Viele kommen ja ein bisschen in der Welt herum, sei es in Europa oder wo auch immer, und da hören Sie dann immer die Warnungen: Trinken Sie lieber das Mineralwasser oder das einfache Wasser aus der Flasche! Trinken Sie nicht das Wasser, das aus dem Wasserhahn kommt! Und jetzt sage ich Ihnen etwas: Wir in Wien und wir in Österreich können stolz darauf sein, dass wir unser Trinkwasser genießen können, weil es von höchster Qualität ist. Und das Bekenntnis ist ein tausendprozentiges: Dieses unser Wasser werden wir zu verteidigen wissen, und das werden wir auch machen! (Beifall bei der SPÖ.)
15.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Cap und Kopf, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Sicherstellung der Wasserversorgung durch die öffentliche Hand
eingebracht in der 187. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag 2179/A(E)
Wasser ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage der Menschen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung ist daher eine vordringliche Aufgabe der öffentlichen Hand.
Der Entwurf einer Konzessionsrichtlinie der EU will Gebietskörperschaften, die die Versorgung der BürgerInnen mit Wasser einem privaten oder teilprivaten Unternehmen übertragen wollen, ein konkretes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren vorschreiben.
Obwohl durch diese Richtlinie keine Gebietskörperschaft gezwungen wird, ihre Wasserversorgung zu privatisieren, und die Gebietskörperschaften im Falle einer Privatisierungsentscheidung auch weiterhin allein über die Bedingungen der Dienstleistung entscheiden können, ist in der Öffentlichkeit große Verunsicherung entstanden.
In zahlreichen österreichischen Gemeinden wird die Wasserver- bzw. -entsorgung von privaten oder teilprivaten Firmen durchgeführt. Weiters wird in vielen Gemeinden die Wasserversorgung von Wasserverbänden und -genossenschaften durchgeführt. Dies soll auch weiterhin möglich sein, sofern die öffentliche Hand einen kontrollierenden Einfluss auf die Dienstleistung behält.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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