Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 190

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat möglichst rasch den Entwurf einer verfassungsrechtlichen Regelung vorzulegen, mit der die Republik Österreich ihre Kontrolle über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser weiterhin sicher­stellt und Wasserversorgung als Ziel der Öffentlichen Hand verankert.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf ist. – Bitte.

 


15.39.33

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Bundeskanzler hat vorhin völlig richtig und präzise ausgeführt, dass diese Richtlinie, die jetzt diese ganze Debatte offenbar ausgelöst hat, nämlich diese Richtlinie auf europäischer Ebene, lediglich das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren regelt für den Fall, dass eine – und bei uns sind es die Gemeinden, die zuständig sind – solche Gemeinde Dienst­leistungen, und zwar aus freien Stücken und nicht gezwungen, aus freien Stücken, Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, unter anderem der Wasserversorgung, an private oder teilprivate Unternehmen übergeben will. (Abg. Bucher: Warum stimmt die ÖVP nicht zu?)

Vollkommen richtig hat der Herr Bundeskanzler dargestellt, dass das die Intention dieser Richtlinie ist, und sonst gar nichts. Diese Richtlinie zwingt zu gar keiner Privatisierung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Kollege Seeber stimmt nicht zu!)

Es ist daher, meine Damen und Herren, wirklich blanker Unsinn, ja, es ist unver­antwortliche Polemik, Dramatisierung und Angstmache in Richtung der Bevölkerung, wenn hier das Gegenteil behauptet wird, dass nämlich diese Richtlinie irgendjemanden in Österreich zur Privatisierung der Wasserversorgung zwinge. Das ist schlicht und einfach falsch. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Was sagt der Seeber?)

Herr Bundeskanzler, was ich aber nicht verstehe, ist, dass genau diese Richtlinie zum Anlass genommen wird, unter anderem auch von Ihrem Herrn Staatssekretär Oster­mayer vor wenigen Tagen, dann doch bei einer Veranstaltung ein verfassungs­rechtliches Verbot dieser Privatisierung zu fordern. Das hat nämlich mit dieser Richt­linie hinten und vorne nichts zu tun. Das intendiert nicht diese  (Abg. Bucher: Du stehst auch oben!) – Nein, das steht da nicht drinnen. Lesen Sie es ganz genau! Das hat damit nichts zu tun. (Abg. Bucher: „Kopf“ steht da oben! Jetzt wird es aber skurril!)

Und Herr Tumpel, der Ihrer Partei auch nicht ganz ferne steht, setzt dann dem Ganzen noch eins drauf, dramatisiert und malt den Teufel an die Wand, was hier doch nicht alles passieren könne. (Abg. Bucher: Da steht „verfassungsrechtliche Regelung“! Und da oben steht „Kopf“!

Herr Bundeskanzler, Sie haben völlig richtig gesagt, dass Sie dagegen auftreten würden, wenn jemand in diese Richtlinie allenfalls noch etwas hineinschmuggeln möchte, so wie Sie gesagt haben, das in Richtung Zwangsprivatisierung gehen könnte. – Da besteht keine Gefahr, das kann gar nicht passieren. Der Artikel 192 des Vertrages von Lissabon regelt ganz klar, dass Maßnahmen, die die Verfügbarkeit der Wasserressourcen mittelbar oder unmittelbar betreffen, nur einstimmig im Europä­ischen Rat beschlossen werden können. Und ich gehe einmal davon aus, dass wir uns einig sind, dass das mit österreichischer Zustimmung niemals in Richtung Zwangs­privatisierung geschähe. Ich glaube, da sind wir uns einig. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Riepl.)

 


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