Das heißt, es besteht keinerlei Gefahr, dass uns die EU durch diese Richtlinie zwingen könnte, Wasser zu privatisieren, oder dass die europäische Ebene ohne unsere Zustimmung ein solches Privatisierungsgebot einführen könnte, aber, meine Damen und Herren, es ist hoffentlich für alle hier herinnen glasklar, Wasser ist ein so kostbares Gut und eine so wichtige Lebensgrundlage, dass wir alle wollen, dass die Wasserversorgung heute schon eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist und eine solche Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben soll. (Abg. Bucher: Ihr wollt es privatisieren!) Sie soll auch unter der Kontrolle der öffentlichen Hand bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Aber es ist nichts dagegen zu sagen, wenn sich Gemeinden freiwillig, auf ganz freiwilliger Basis, entweder eine Genossenschaft einrichten, von der sie diese Versorgung erledigen lassen, oder diese Versorgung auch in ihrem Auftrag von einem Privaten oder Teilprivaten erledigen lassen; sie müssen jedoch die Kontrolle darüber haben und sie müssen die Bedingungen bestimmen können. Wenn sie das sauber machen, kann auch das nicht passieren, was in der „Süddeutschen Zeitung“ beschrieben wurde, was in Portugal oder in Frankreich oder in England passiert ist. (Abg. Dr. Pirklhuber: Deutschland!) Wenn bei der Vergabe solcher Konzessionen derjenige, der das Konzessionsrecht hat, das sauber und anständig macht, also in der Vergabe die Bedingungen sauber bestimmt, dann kann ihm das, was in diesen Ländern passiert ist, nicht passieren.
Darum, meine Damen und Herren: Etwa hundert Gemeinden in Österreich bedienen sich heute schon privater oder teilprivater Unternehmungen und lassen von ihnen Teile der Wasserver- oder -entsorgung erledigen. Und sie sind allesamt mit dieser Dienstleistung zufrieden, aber sie begeben sich natürlich nicht des Rechts – das könnten sie gar nicht –, dass sie dafür zuständig sind, diese Konzession zu vergeben.
Also noch einmal: Es besteht kein Grund zur Beunruhigung in Österreich, weil keine Gefahr droht. Hier von Bedrohungsszenarien zu reden wie in diesem Dringlichen Antrag ist wirklich unnötige Panikmache, Stimmungsmache und Angstmache. Das sollten Sie unterlassen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bucher: Warum macht ihr überhaupt einen Entschließungsantrag? Cap hat gerade einen Entschließungsantrag eingebracht!)
Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir von den Regierungsparteien, gerade vorhin Kollege Cap, diesen Entschließungsantrag eingebracht (Abg. Bucher: Für wen?), der im Gegensatz zu Ihrer Panikmache steht, die Sie benützen wollen, um die Vergabe einer Dienstleistung an Private zu verbieten. Das ist Unsinn und nicht notwendig. Wir stellen in dieser Entschließung fest, dass wir eine Verfassungsbestimmung wollen, nach der die Republik Österreich weiterhin die Kontrolle über die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicherstellen soll und die Wasserversorgung weiterhin als Ziel und Aufgabe der öffentlichen Hand festschreiben soll.
Das ist etwas anderes: die Aufgabe sicherzustellen. Das ermöglicht trotzdem, dass eine Gemeinde einem Privaten oder Teilprivaten, wie es in Oberösterreich, in Niederösterreich, in verschiedensten Bundesländern von roten, blauen oder schwarzen Gemeinden gemacht wird (Abg. Dr. Strutz: Von blauen nicht!), ohne Probleme gemacht wird, weiterhin Konzessionen gibt, aber dass wir weiterhin bedingungslos und ohne jede Einschränkung die Kontrolle über das österreichische Wasser behalten. Und das werden wir mit dieser Verfassungsbestimmung sicherstellen. (Beifall bei der ÖVP.)
Deswegen bitte ich Sie von der Opposition wirklich dringendst: Stellen Sie diese Panikmache, diese Angstmache ein! Sie ist sachlich nicht gerechtfertigt. (Abg. Bucher: Was sagt der Seeber?) Sie ist sachlich nicht gerechtfertigt, nicht notwendig und entspricht in keinster Weise der geltenden Gesetzeslage oder auch irgendeiner Absicht
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