Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 196

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Und da geht es auch nicht um Panikmache oder Angstmache. Im Gegenteil! Ich finde, es ist hier unsere Pflicht, darauf aufmerksam zu machen, welche Auswirkungen eine Richtlinie auf europäischer Ebene oder ein Gesetz auf österreichischer Ebene haben könnte, auch wenn sie vielleicht nicht vorrangig als Überschrift in dem Gesetz drinnen stehen.

Aber es gibt eben Regelungen, die auch entsprechende Auswirkungen haben, und es ist unsere Pflicht, uns das genau anzuschauen und der Öffentlichkeit auch klar­zumachen, welche Gefahren sich dahinter verstecken können.

Kollege Kopf hat es angesprochen, es besteht kein Zwang zur Privatisierung. (Abg. Rädler: Eben!) Das stimmt, das hat hier auch niemand behauptet, aber es wäre unverantwortlich, so zu tun, als ob das überhaupt keine Auswirkungen hätte. In der Richtlinie steht sehr wohl, dass es das Ziel ist, den Markt im Bereich Wasser zu öffnen.

Der deutsche Bundesrat hat sich unter anderem aus Subsidiaritätsgründen gegen diese Richtlinie ausgesprochen. In Richtung ÖVP möchte ich sagen: Ihre Kolleginnen und Kollegen im Burgenland starten gerade Petitionen oder eine Wassercharta, damit die Gemeinden gegen diese Richtlinie auftreten – so viel zur Panikmache. Vielleicht können Sie das auch Ihren Kolleginnen und Kollegen im Burgenland ausrichten: In kleinen Regionen aufzuwühlen, hilft genau gar nichts. Sie handeln wieder dort, wo man so tut, als würde man sich engagieren, aber wenn es dann darum geht, hier oder im Europäischen Parlament etwas zu beschließen, dann sind Sie ganz schnell wieder auf der anderen Seite und vertreten nicht die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher.

Wir warnen nur davor, dass die Richtlinie sehr wohl die Hintertür für Privatisierungen öffnet. Wir wissen alle, in welcher finanziellen Situation unsere Gemeinden sind – gerade Sie von SPÖ und ÖVP sollten das sehr gut wissen – und dass sich der Druck zur Privatisierung auf Gemeinden in finanziell schwieriger Situation einfach erhöhen könnte.

Ich bin auch Gemeinderätin in meinem Heimatort. Ich wünsche mir durchaus mehr Kontrolle der Wasserverbände und der Abwasserverbände, denn dort sitzen nämlich gerade die Bürgermeister von Ihnen drinnen, und ich als Gemeinderätin würde mir wünschen, dass man dort öfter kontrollieren und mehr hineinschauen könnte. (Abg. Mag. Gaßner: Was haben die Bürgermeister denn bei der Wasserversorgung falsch gemacht?) Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir an sich die kleinstrukturierte Wasserversorgung sehr schätzen, weil sie in Österreich auch dazu führt, dass es eine hohe Identifikation mit der Wasserversorgung gibt, ein großes Interesse der Bewoh­nerinnen und Bewohner der Region, das Wasser rein zu halten, verursachergerecht zu handeln. Eine Privatisierung würde dem entgegenstehen.

Deswegen sollten wir bei dieser Richtlinie, auch wenn sie keinen direkten Zwang bedeutet, sehr, sehr vorsichtig sein, und alles tun, um Privatisierungen auch tatsächlich ausschließen zu können und unseren Wasserreichtum und den Umgang mit unserem Wasser auch tatsächlich in unserer Hand zu halten. Ich finde, das ist unsere Aufgabe und ich hoffe, dass wir hier zu einer Einigung kommen können. (Beifall bei den Grünen.)

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Österreich, nicht nur wegen der Wasserver­sorgung, sondern generell in der Umweltpolitik, ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium braucht. (Beifall bei den Grünen.)

16.02

 


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