Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 197

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen damit auch in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend Verhandlungen zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag der Abg. Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Schutz des heimischen Wassers

Begründung

Gesundes Wasser ist – wie die Luft zum Atmen - ein existentielles Gut, und muss daher jeder Person zugänglich sein. Die Versorgung mit Wasser und die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Ressource ist eine öffentliche Aufgabe. Denn gewinnorientierte private Betriebe setzen in der Marktlogik in aller Regel auf Wachstum auf. Sie sind an wachsenden Umsätzen interessiert. Ihr Hauptinteresse liegt in der eigenen Gewinn­maximierung mit relativ kurzfristigen Horizonten. Beides steht in direktem Widerspruch zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung einer wertvollen und sogar knapper werdenden Ressource. Die vermeintlichen Vorteile der Marktwirtschaft fußen auf der Grund­annahme, dass die KundInnen das beste und günstigste Produkt wählen können und daher alle Unternehmen angespornt sind, dieses zu produzieren. Diese Situation ist bei der Wasserversorgung nicht herstellbar, da das Produkt Wasser einzigartig ist, nur ein Leitungsnetz finanzierbar ist und eine Durchleitung des Wassers mehrerer AnbieterIn­nen aus Qualitätsgründen nicht möglich ist. Bei einer (Teil-)Privatisierung der Wasser­ver­sorgung in Richtung gewinnorientierte Unternehmen, entstünden demnach Unter­nehmen mit marktbeherrschender Rolle. Deren Macht könnte, wenn überhaupt, nur durch hohen bürokratischen Aufwand begrenzt werden. Die Versorgung unwirtschaft­licher Regionen, ein fairer Preis (im Sinne gemäßigter Gewinnabschöpfungen) und ein gutes „Produkt“ wären nicht mehr gesichert, .das Recht auf Wasser wäre gefährdet]

Gerade an der Öffnung und Liberalisierung des Wassersektors dürfte der Europä­ischen Kommission mit ihrer Initiative für eine Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen gelegen sein, gilt dieser Bereich doch europaweit als wirtschaftlich besonders bedeutend und lukrativ. Der federführenden Binnenmarktausschuss (IMCO) des Euro­päischen Parlaments hat den Kommissionsvorschlag mit Änderungen angenommen. EU-Kommission, -Parlament und Rat müssen sich nun im Rahmen von “Trilog”-Verhandlungen auf eine gemeinsame Endfassung der Richtlinie einigen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass in dem Richtlinien-Vorschlag zur Vergabe von Dienst­leistungskonzessionen die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge ausge­nommen


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