Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 198

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werden. Neben dem öffentlichen Personenverkehr betrifft dies vor allem den Energie­sektor sowie die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend kein Ausverkauf des Wassers

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag der Abg. Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betrefend Schutz des heimischen Wassers

Begründung

Gesundes Wasser ist – wie die Luft zum Atmen - ein existentielles Gut, und muss daher jeder Person zugänglich sein. Die Versorgung mit Wasser und die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Ressource ist eine öffentliche Aufgabe. Denn gewinnorientierte private Betriebe setzen in der Marktlogik in aller Regel auf Wachstum auf. Sie sind an wachsenden Umsätzen interessiert. Ihr Hauptinteresse liegt in der eigenen Gewinn­maximierung mit relativ kurzfristigen Horizonten. Beides steht in direktem Widerspruch zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung einer wertvollen und sogar knapper werdenden Ressource. Die vermeintlichen Vorteile der Marktwirtschaft fußen auf der Grund­annahme, dass die KundInnen das beste und günstigste Produkt wählen können und daher alle Unternehmen angespornt sind, dieses zu produzieren. Diese Situation ist bei der Wasserversorgung nicht herstellbar, da das Produkt Wasser einzigartig ist, nur ein Leitungsnetz finanzierbar ist und eine Durchleitung des Wassers mehrerer AnbieterIn­nen aus Qualitätsgründen nicht möglich ist. Bei einer (Teil-)Privatisierung der Wasser­versorgung in Richtung gewinnorientierte Unternehmen, entstünden demnach Unter­neh­men mit marktbeherrschender Rolle. Deren Macht könnte, wenn überhaupt, nur durch hohen bürokratischen Aufwand begrenzt werden. Die Versorgung unwirt­schaft­licher Regionen, ein fairer Preis (im Sinne gemäßigter Gewinnabschöpfungen) und ein gutes „Produkt“ wären nicht mehr gesichert, .das Recht auf Wasser wäre gefährdet]

Gerade an der Öffnung und Liberalisierung des Wassersektors dürfte der Euro­päischen Kommission mit ihrer Initiative für eine Richtlinie zur Vergabe von Konzes­sionen gelegen sein, gilt dieser Bereich doch europaweit als wirtschaftlich besonders bedeutend und lukrativ. Der federführenden Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments hat den Kommissionsvorschlag mit Änderungen ange­nommen. EU-Kommission, -Parlament und Rat müssen sich nun im Rahmen von “Trilog”-Verhandlungen auf eine gemeinsame Endfassung der Richtlinie einigen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für ein Bundesverfassungsgesetz vorzulegen, das den


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